Dem schloss sich die Europäische Kommission bei der Verhandlung an. Hinsichtlich der Verlängerung der der Casinos Austria AG erteilten Konzessionen von 15 auf 22 Jahre sei nicht die notwendige Transparenz und Öffentlichkeit gewahrt worden. Insoweit dürften nach Ansicht des Vertreters der Kommission keine Strafen verhängt werden. Dies gelte auch für den Fall, dass einem Anbieter auf gemeinschaftswidrige Weise wegen unrechtmäßiger Zulassungsvoraussetzungen der Zugang zum Markt verweigert werde.