Umsatzsteuer: Termin zur mündlichen Verhandlung beim BFH

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Beschluss vom 17. Dezember 2008, Az.: XI R 79/07, dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) die Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt, ob es mit Art. 135 Abs. 1 Buchst. i der Richtlinie 2006/112/EG des Rates über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem (MWStSystRL) vereinbar ist, dass nach deutschem Recht nur bestimmte Wetten und Lotterien von der Umsatzsteuer befreit und sämtliche „sonstige Glücksspiele mit Geldeinsatz“ von der Steuerbefreiung ausgenommen sind.

Das Verfahren beim BFH war bis zur Entscheidung des EuGH in der Rs. C-58/09 (Leo-Libera GmbH gegen das Finanzamt Buchholz in der Nordheide) ausgesetzt.

Mit Urteil vom 10. Juni 2010 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in der Rechtssache C-58/09 (Leo-Libera GmbH gegen das Finanzamt Buchholz in der Nordheide) festgestellt, dass das geltende deutsche Umsatzsteuerrecht für Umsätze von gewerblichen Geldspielgeräten und Spielbanken nicht gegen europäisches Recht verstößt.

Nun hat der BFH den Termin für die mündliche Verhandlung (Az.: XI R 79/07) veröffentlicht. Die mündliche Verhandlung findet am 8. September 2010, um 11:00 Uhr statt.

Über den Fortgang des Verfahrens werden wir sie informieren.