EuGH-Entscheidung zum GlüStV am 8. September 2010

Rechtsanwalt Dr. Manfred Hecker
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
CBH - Rechtsanwälte
Bismarckstr. 11-13
D - 50672 Köln
Der Europäische Gerichtshof hat den ersten Verkündungstermin in den die deutsche Rechtslage betreffenden Vorabentscheidungsverfahren mitgeteilt. Die öffentliche Sitzung zur Verkündung des Urteils in der Rechtssache Carmen Media (Rs. C-46/08) findet am 08.09.2010 um 9:30 Uhr statt.