Bundesverwaltungsgericht vom 31. März 2010: Bonus- und Informationssystem in Spielstätten unzulässig

Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig hat mit Urteil vom 31. März 2010, Az: 8 C 12.09, entschieden, dass die Anordnung, ein in Spielstätten installiertes Bonus- und Informationssystem (BIS) stillzulegen und abzubauen, rechtmäßig ist. Zwischenzeitlich wurden die Urteilsgründe veröffentlicht.

Das BVerwG hat im Revisionsverfahren die Urteile aufgehoben und die Klage abgewiesen. Das BIS-System ist nach § 9 Abs. 2 SpielV verboten. § 9 Abs. 2 SpielV ist eine weit gefasste Verbotsnorm, die neben der Ausgabe von Gewinnen, die über zugelassene Geldspielgeräte (§ 33c GewO) erfolgen, jeglichen Mittelrückfluss und sonstige finanzielle Zuwendungen vom Aufstellunternehmer des Geldspielgerätes oder dem Veranstalter eines anderen Spieles an den Spielgast unterbinden will. Die Gutschrift von Bonuspunkten auf der Chipkarte stellt eine solche finanzielle Vergünstigung im Sinne von § 9 Absatz 2 SpielV dar.

Entnehmen Sie bitte Einzelheiten dem BA-Rundschreiben-Nr. 33/10, dem das Urteil beigefügt ist.