Auch nach der „Betfair-Entscheidung“ des EuGH: Keine Ausschreibungspflicht für deutsche Glücksspielmonopole

Rechtsanwalt Dr. Manfred Hecker
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
CBH - Rechtsanwälte
Bismarckstr. 11-13
D - 50672 Köln
Der Europäische Gerichtshof hat heute das mit Spannung erwartete Urteil in der Rechtssache Sporting Exchange (Betfair) (C-203/08) zur Frage der Ausschreibungspflicht niederländischer Glücksspiellizenzen verkündet. Darin hat der Gerichtshof eine niederländische Rechtsnorm mit der europäischen Dienstleistungsfreiheit für grundsätzlich vereinbar erklärt, nach der die Erteilung und Verlängerung der Zulassung eines einzigen Veranstalters von Glücksspielen vorgesehen ist. In diesem Zusammenhang hat der Europäische Gerichtshof auch Aussagen getroffen, die auf das deutsche Zulassungssystem übertragbar sind. So hat der Gerichtshof ausdrücklich festgestellt, dass die Erlaubnis zur Veranstaltung von Glücksspielen unter folgenden Voraussetzungen ohne transparentes Ausschreibungsverfahren an einen einzigen Veranstalter erteilt werden darf: Es muss sich entweder um einen staatlichen Veranstalter handeln oder um einen privaten, der hinsichtlich seiner Leitung unmittelbar staatlicher Aufsicht unterliegt. Nach diesseitiger Auffassung wird der Glücksspielstaatsvertrag diesen Anforderungen vollumfänglich gerecht.