Termin zur Urteilsverkündung in der Rechtssache „Leo-Libera“, Az.: C-58/09

In der Rechtssache Leo-Libera GmbH gegen das Finanzamt Buchholz in der Nordheide, Rechtssache C-58/09, hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) den Termin zur Urteilsverkündung bekannt gegeben:

Am Donnerstag, den 10. Juni 2010, um 9.30 Uhr, wird die erste Kammer des EuGH das Urteil verkünden.

Der Generalanwalt Yves Bot hatte seine Schlussanträge am 11. März 2010 vorgelegt. Im Ergebnis empfahl der Generalanwalt dem Gericht die Vorlagefrage dahingehend zu beantworten, dass das deutsche Umsatzsteuerrecht auf Umsätze von gewerblichen Geldspielgeräten und Spielbanken gemäß § 4 Nr. 9b Umsatzsteuergesetz (n. F.) mit Artikel 135 Absatz 1 i der EG-Mehrwertsteuerrichtlinie vereinbar ist. Die Schlussanträge des Generalanwalts sind für den Gerichtshof nicht bindend.

Wir werden Sie zeitnah über das Urteil informieren.