Liberalisierung des dänischen Glücksspielmarktes

von Nina Henningsen, Partnerin und Rechtsanwältin, Kanzlei Horten, Kopenhagen

1. Einführung

Der dänische Glücksspielmarkt unterliegt gegenwärtig einem Monopol durch die staatseigene Danske Spil (früher Danks Tipstjeneste) als Inhaberin der Monopollizenz (der dänische Staat hält 80 des Anteilskapitals, der dänische Sportbund (DIF) und die dänische Vereinigung für Gymnastik und Sport (DGI) halten jeweils 10 des Anteilskapitals).

Im April 2008 informierte der dänische Minister für Steuerangelegenheiten jedoch die Öffentlichkeit darüber, dass die dänische Regierung einen Liberalisierungsprozess für den dänischen Glücksspielmarkt einleiten wollte. Im Zusammenhang hiermit notifizierte die dänische Regierung am 3. Juli 2009 einen Gesetzesentwurf an die EU Kommission, durch den der dänische Glücksspielmarkt teilweise liberalisiert werden sollte.

Zu diesem Entwurf gab die EU-Kommission eine Stellungnahme ab, und einige entsprechende Änderungen wurden durchgeführt.

Nach einem Anhörungsverfahren im Februar 2010 legte die dänische Regierung am 26. März 2010 dem dänischen Parlament einen Entwurf für ein neues dänisches Glücksspielgesetz vor. Im Zusammenhang damit wurden verschiedene weitere Gesetzesentwürfe für eine teilweise Liberalisierung des dänischen Glücksspielmarktes vorgelegt, darunter auch ein Entwurf für ein dänisches Glücksspielbesteuerungsgesetz.

2. Warum wird der Markt liberalisiert?

Der allgemeine Eindruck in den Medien und der Öffentlichkeit ist, dass der Liberalisierungsprozess weitgehend dadurch angetrieben wird, dass ein erheblicher und zunehmender Anteil der Glücksspiele in Dänemark nicht über die Danske Spil abgewickelt wird, sondern über eine Vielzahl von ausländischen Anbietern. Da diese Anbieter in Dänemark nicht zugelassen sind, unterliegen sie auch nicht der Besteuerung in Dänemark. Aus diesem Grund verliert der dänische Staat Steuereinnahmen in erheblichem Umfang.

Ein anderer weitgehend akzeptierter Grund für die Liberalisierung ist, dass der „Tipsmidler“ gesunken ist. Der „Tipsmilder“ ist der Erlös von Danske Spil, der über das Finanzgesetz vollständig für soziale Zwecke verwendet wird, insbesondere für sportliche und kulturelle Aktivitäten für Kinder und Jugendliche. Aufgrund der zunehmenden Popularität der ausländischen Anbieter sind die Erlöse von Danske Spil, und damit auch der „Tipsmidler“, zurückgegangen.

Zudem war das dänische Glücksspielmonopol auch von der EU infrage gestellt worden. Im Jahr 2004 bat die Europäische Kommission die dänische Regierung um Informationen über ihre Glücksspielgesetzgebung. Die vorgelegten Informationen führten zu einem Aufforderungsschreiben der Europäischen Kommission im April 2006 und einer begründeten Stellungnahme im März 2007, in der Dänemark aufgefordert wurde, die Glücksspielbestimmungen zu ändern, da sonst das Risiko eines Vertragsverletzungsverfahrens bestehe, weil das gegenwärtige dänische Glücksspielmonopol nach Ansicht der EU Kommission in gewissem Umfang die Grundfreiheiten des freien Verkehrs von Waren, Dienstleistungen, Kapital und Personen innerhalb der EU verletzt. Als Ergebnis dessen wurden Verfahren, die mögliche Verstöße gegen das dänische Glücksspielgesetz betrafen, bis zur weiteren Klärung zurückgestellt.

Die dänische Regierung selbst hat den Schwerpunkt auf soziale Gesichtspunkte gelegt, wie z.B. allgemeinen Verbraucherschutz (z.B. Überprüfung der Anbieter, dass Gewinne auch tatsächlich ausgezahlt werden etc.), die Bekämpfung von Spielsucht, Verhinderung der Teilnahme von Minderjährigen an Glücksspielen und die Verhinderung von Geldwäsche sowie die Möglichkeit für die Verbraucher, die Anbieter frei zu wählen und dadurch Wettbewerb zwischen diesen Anbietern zu schaffen, was zu attraktiveren Produkten für die Kunden führen soll. Zudem wird eine einheitliche Regelung und Kontrolle der Spiele eingeführt.

Die dänische Regierung hat einen weiteren Schwerpunkt auf die Notwendigkeit einer langfristigen Lösung hinsichtlich der Besteuerung von Glücksspielen und der Zahlungen an den „Tipsmidler“ gelegt.

3. Welche Spiele sollen liberalisiert werden?

Bitte beachten Sie, dass alle weiteren Erläuterungen auf dem Gesetzesentwurf für ein neues dänisches Glücksspielgesetz beruhen, soweit dieses zum Zeitpunkt der Bearbeitung dieses Artikels (Anfang April 2010) bekannt ist. Der dem dänischen Parlament vorgelegte Entwurf ist jedoch bisher noch nicht verabschiedet worden.

Wie oben erwähnt ist die Liberalisierung des dänischen Glücksspielmarktes nur eine teilweise Liberalisierung, so dass bestimmte Spiele liberalisiert werden, während für andere das Monopol weiterhin besteht.

Unter den liberalisierten Spielen sind vor allem Wetten. Laut dem vorgelegten Entwurf für das neue dänische Glücksspielgesetz können für Wettangebote in Dänemark Lizenzen erworben werden. Eine solche Lizenz kann Online-Wetten ebenso umfassen wie nicht-virtuelle Wetten.

Die Wetten können gewöhnliche Sportwetten und Veranstaltungswetten sein, oder auch andere Wettformen umfassen. Wetten über Wettbörsen sind ebenfalls von der Liberalisierung umfasst.

Neben Wetten werden auch Online-Casinospiele liberalisiert. Darunter sind Spiele, die normalerweise in realen Casinos angeboten werden, wie Black Jack, Roulette, Bakkarat, Punto Baco und Spielautomaten.

Poker, ein Spiel das in den letzten Jahren in Dänemark immer beliebter geworden ist, wird ebenfalls legalisiert. Es wird nicht beabsichtigt, den dänischen Pokermarkt abzuschirmen, so dass dänische Spieler auf den jeweiligen Plattformen gegen Spieler anderer Nationalitäten antreten können.

Spiele, die nicht unter die Liberalisierung fallen und für die daher das Monopol weiterhin gilt, sind Lotterien wie Lotto, Keno, Bingo-Spiele und Rubbellos-Lotterien, die Teil der Exklusivlizenz von Danske Spil sein werden.

Lotto hat sich als der „Goldesel“ von Danske Spil erwiesen (trotz kleinerer Verluste in letzter Zeit); durch die Beibehaltung des Monopols für Lotterien hat die dänische Regierung die Erträge der Danske Spil für die Zukunft weitgehend gesichert.

Poolwetten auf Pferde- und Hunderennen verbleiben ebenfalls als Monopol bei Danske Spil. Oddset-Wetten auf Pferde- und Hunderennen dürfen allerdings von keinem Betreiber angeboten werden.

Poolwetten auf Bahnradrennen, Hunderennen, Taubenwettflüge und Pferderennen können als Poolwetten vor Ort weiterhin angeboten werden.

Zudem bleibt für Klassenlotterien das Monopol bestehen.

4. Beantragung und Erwerb von Lizenzen

Der Entwurf eines neuen dänischen Glücksspielgesetzes zeigt, dass Anbieter eine dänische Lizenz erwerben müssen, um Spiele in Dänemark anbieten zu können. Das ist auch dann der Fall, wenn der fragliche Anbieter bereits eine Lizenz in einem anderen europäischen Staat inne hat.

Lizenzen für Wettangebote und Online-Casinospiele können für Zeiträume von bis zu fünf Jahren ausgestellt werden.

Bewerber können Personen und Unternehmen mit Sitz in Dänemark, in der EU oder im EWR sein, oder solche, die einen Vertreter mit Sitz in Dänemark benannt haben. Diese Bewerber müssen die Spiele in einer finanziell angemessenen Form anbieten, und beruflich qualifiziert sein.

Personen, die sich um eine Lizenz bewerben, sowie das Management und der Vorstand von juristischen Personen, die eine Lizenz beantragen, müssen bestimmte Kriterien erfüllen. Sie müssen mindestens 21 Jahre alt sein, dürfen nicht insolvent etc. sein und nicht für eine Straftat verurteilt worden sein, die Grund zu der Annahme gibt, dass die Lizenz missbräuchlich verwendet wird.

Unabhängig vom oben Gesagten muss betont werden, dass der Entwurf des dänischen Glücksspielsteuergesetzes zeigt, dass ein lizenzierter Anbieter mit Sitz außerhalb Dänemarks einen Fiskalvertreter in Dänemark benennen muss. Dies gilt bis zum Inkrafttreten der Richtlinie 2010/24/EU über die Amtshilfe bei der Beitreibung von Forderungen in Bezug auf bestimmte Steuern, Abgaben und sonstige Maßnahmen am 1. Januar 2012.

Daher werden lizensierte Anbieter de facto zwischen dem 1. Januar 2011 und dem 1. Januar 2012 gezwungen sein, sich in Dänemark niederzulassen.

Bitte beachten Sie, dass der Entwurf des neuen dänischen Glücksspielgesetzes zeigt, dass eine Vielzahl zentraler Themen vom Ministerium für Steuerangelegenheiten durch Rechtsverordnungen geregelt werden wird (und daher nicht vom dänischen Parlament entschieden wird).

Darunter sind die weiteren Regelungen für Spiele und ihre Durchführung (Einsätze, Gewinne, Auszahlungsquoten etc.) sowie Kontrollmaßnahmen, Verwendung technischer Geräte und die weitere Regulierung des Financial Blocking.

Zudem fallen darunter die weitere Regulierung der Werbung, z.B. allgemeiner Boni, Anfangsboni, Rakebacks und anderer Treueprogramme und ähnlicher Werbemaßnahmen, die sich an bestehende oder potentielle Kunden richten.

Schließlich betrifft dies auch die Frage, in welchem Umfang „White-Label“ Lösungen zulässig sein werden.

Es ist daher sehr wichtig, ein Auge auf die rechtliche Entwicklung des dänischen Glücksspielmarktes zu haben – auch nachdem das neue dänische Glücksspielgesetz selbst vom dänischen Parlament verabschiedet worden ist.

5. Lizenzgebühren und Steuersätze

Die Lizenzen für Glücksspiele, die liberalisiert werden, sind in zwei Lizenzarten aufgeteilt, eine Wettlizenz und eine Online-Casinolizenz (hierunter fällt auch Poker).

Für jede Lizenz fällt mit Stellung des Antrags eine Gebühr an. Diese Gebühr beträgt DKK 250.000 (etwa EUR 33.500) für die Beantragung einer Wettlizenz oder einer Online-Casinolizenz einschließlich Poker. Wenn beide Lizenzen gleichzeitig beantragt werden, beträgt die Gesamtgebühr DKK 350.000 (etwa EUR 47.000).

Zudem ist nach Erhalt der Lizenz eine jährliche Gebühr zu zahlen. Diese Gebühr beträgt DKK 670.000 (etwa EUR 90.000) pro Lizenz (ohne Rabatt für mehr als eine Lizenz).

Die Höhe der Lizenzgebühren wird jährlich festgelegt.

Die dänische Regierung hat ein Steuermodell basierend auf dem Bruttogewinn, nicht auf dem Umsatz, gewählt.

Die Steuer für Wetten und Online-Casinos wird im Entwurf des dänischen Glücksspielsteuergesetzes auf 20 % des Bruttogewinns für das jeweilige Spiel festgesetzt.

Für Wettbörsen beträgt der Steuersatz laut Entwurf des dänischen Glücksspielsteuergesetzes 20 % der Provision, die der Anbieter berechnet.

6. Marktkontrolle

Die dänische Regierung hat eine Reihe von Maßnahmen vorgestellt, um Anbieter ohne Lizenz vom dänischen Markt fernzuhalten. Darunter sind:

  • ISP-Blocking
  • Financial Blocking
  • Werbeverbot für Anbieter ohne Lizenz.

Bitte beachten Sie, dass, obwohl das Gesetz zum 1. Januar 2011 in Kraft tritt, ISP-Blocking bereits ab 1. Juli 2010 gelten soll (ein Werbeverbot für Anbieter ohne Lizenz besteht bereits).

Quelle: TIME LAW NEWS 2/2010 (www.timelaw.de) Hambach & Hambach Rechtsanwälte