FG Hamburg: Klagen gegen Hamburger Spielvergnügungssteuer abgewiesen

Das Finanzgericht Hamburg hat am 27.04.2010 die Klagen von vier Automatenaufstellunternehmern gegen die Hamburger Spielvergnügungsteuer (Einsatzsteuer) abgewiesen, das teilte der Hamburger Automatenverband e.V. (HAV) mit.

Dem Urteil war eine sechsstündige Verhandlung und die Anhörung von Prof. Dr. Richter (PTB) als sachverständigem Zeugen vorausgegangen.

Die schriftliche Urteilsausfertigung liegt noch nicht vor. Angesichts der „festgefahrenen“ Rechtsauffassung des zuständigen Senats des FG Hamburg war diese Entscheidung leider zu erwarten.

Das Finanzgericht hat das Rechtsmittel der Revision ausdrücklich zugelassen.

„Wir raten allen Mitgliedern, sich wegen der Folgen dieser Entscheidung unverzüglich mit ihrem Rechtsanwalt/Steuerberater in Verbindung zu setzen, sofern Spielvergnügungsteuern nicht vollständig gezahlt worden sind.“, so der HAV.