Verwaltungsgericht Minden entscheidet weiterhin zugunsten privater Sportwettenvermittler

Rechtsanwalt Jusuf Kartal

Kartal Rechtsanwälte
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Mit Beschluss vom 17. März 2010 (Az.: 3 L 63/10) hat das Verwaltungsgericht Minden in einem durch die Bielefelder Kanzlei KARTAL Rechtsanwälte geführten Eilverfahren zugunsten privater Sportwettenvermittler entschieden.

Das Gericht sieht erhebliche rechtliche Bedenken an dem Staatsvertrag zum Glücksspielwesen 2008 und dem Gesetz des Landes NRW.
Nach dem Verwaltungsgericht Minden müssen alle Glücksspiele in die Betrachtung einbezogen werden. Eine sektorale Betrachtungsweise würde den Grundsatz der kohärenten und systematischen Bekämpfung der Spielsucht ins Leere laufen lassen.