Lotto informiert: EuGH stützt nachhaltig den Fortbestand des staatlichen, am Gemeinwohl orientierten Glücksspiels

– Schlussanträge des Generalanwalts beim EuGH: Glücksspielregelung in Deutschland mit Europarecht vereinbar
– Absage an die Kritiker der Glücksspielordnung in Deutschland; Kommerzialisierung nicht Europa-rechtlich begründbar
– Gemeinwohlorientierte Auslegung in Berlin nachhaltig gestützt

Berlin, 04. März 2010 – Heute hat Generalanwalt Paolo Mengozzi die Schlussanträge beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) zur Zukunft des Glücksspielmarktes in Deutschland vorgelegt. Darin macht Mengozzi unmissverständlich deutlich, dass die deutsche Regelung, die ein ausschließlich staatliches Glücksspielangebot vorsieht, europarechtlich zulässig ist. Dieses gilt auch, wenn die Glücksspiele in angemessenem Rahmen beworben werden. Lizenzen aus anderen EU-Ländern müssen angesichts fehlender Harmonisierung nicht anerkannt werden.

Dazu erklärt Hansjörg Höltkemeier, Vorstand der Deutschen Klassenlotterie Berlin:

„Der EuGH setzt seine klare Linie fort. Die Bejahung des am Gemeinwohl orientierten staatlichen Glücksspielmodells ist eine erneute Ohrfeige für jene, die unter dem Deckmantel des Europarechts eine reinen Privatinteressen dienende Kommerzialisierung dieses sensiblen Marktes erreichen wollen.
Besonders bemerkenswert ist, dass der Generalanwalt ausdrücklich auch die Notwendigkeit eines Spielraums für die staatlichen Anbieter hervorhebt, in denen das regulierte Glücksspielangebot beworben werden kann.“


Die beim EuGH vorgelegten Schlussanträge bestätigen das Berliner Modell eines dem Gemeinwohl verpflichteten Glücksspiels. Es ist davon auszugehen, dass nach einer entsprechenden Entscheidung durch den EuGH auch die deutschen Gerichte zügig in diesem Sinne entscheiden und dass dann endlich nachhaltig gegen illegale ausländische Glücksspielanbieter vorgegangen und deren Tätigkeit in Deutschland unterbunden wird.