FIFA Weltmeisterschaft – von Deutschland 2006 zum Anstoß in Südafrika im Juni 2010 – Wird das Bewerben von Sportwetten in Südafrika ähnlich schwierig wie in Deutschland während der WM 2006?

Rechtsanwalt Dr. Wulf Hambach

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Ein Bericht des südafrikanischen und internationalen Glücksspielrechtsexperten Rechtsanwalt Garron Whitesman aus Kapstadt und des deutschen Anwalts für Glücksspielrecht Dr. Wulf Hambach, Gründungspartner von Hambach & Hambach

Als am 9. Juni 2006 in Deutschland zum Anstoß der FIFA Weltmeisterschaft gepfiffen wurde, konnten die Fernsehzuschauer beim Spiel gegen Costa Rica nicht nur die großartige Form des deutschen Teams bewundern, sondern sahen im deutschen Fernsehen auch Werbespots für Sportwetten, z. B. für Starbet, ein in Österreich lizensiertes, zu RTL gehörendes Wettportal. Nur eine Woche nach dem Anstoß war jedoch die Starbet-Werbung durch eine gerichtlichen Verfügung aus dem Fernsehen verbannt worden, unter Bezugnahme auf das deutsche Staatsmonopol bezüglich Fußballwetten.

Nach wie vor herrschen in Deutschland chaotische Verhältnisse angesichts der (Il-)Legalität von privat organisierten gewerblichen Glücksspielen und besonders der Werbung für gewerbliche Sportwetten: So wurde beispielsweise die interaktive TV Wettshow “Samstag live – mit digibet.tv“ auf DSF erst kürzlich durch die Bayerische Landeszentrale für neue Medien für legal erklärt (der Sitz der TV Gesellschaft befindet sich in Bayern), unter anderem aufgrund ihres so genannten 50-Cent-Konzepts; (vgl. Bericht „50-Cent- Gewinnspiele: Im TV erlaubt, im Internet verboten?“ unter http://www.timelaw.de/cms/front_content.php?idart=461). Allerdings ignorierte die bayerische Glücksspielbehörde das „Go“ der Landesmedienzentrale und versuchte, wenn auch bis heute erfolglos, die Ausstrahlung der Wettshow ebenso wie die Angebote auf der Website digibet.tv mit dem Hinweis auf das Staatsmonopol zu verbieten. Dieses Paradebeispiel eines deutschen Behördenkonflikts zeigt deutlich, wie unberechenbar das Glücks- und Gewinnspielrecht in Deutschland geworden ist.

Franz Beckenbauer, der die FIFA Weltmeisterschaft 2006 nach Deutschland gebracht hatte, wurde kürzlich um seine Meinung zum Sportwettenmonopol gebeten. Ende November 2009 sagte er dem führenden deutschen Sportmagazin Sportbild im Hinblick auf den aktuellen Wettskandal: „DFB-Präsident Theo Zwanziger kritisiert zu Recht, dass das Monopol der staatlichen Sportwette Oddset viele Zocker auf den schwarzen Wettmarkt treibt. Man sollte den Markt für seriöse, lizenzierte Anbieter öffnen, wie nun auch der Deutsche Olympische Sportbund fordert.”1

Der Rechtsstreit um das Glücksspielmonopol erreicht 2010 ein kritisches Stadium. Eine endgültige Entscheidung könnte in diesem Jahr vom Europäischen Gerichtshof kommen (siehe unter II.), aber auch aus der deutschen Landespolitik2 oder der EU-Kommission im Rahmen des Vertragsverletzungsverfahrens.3
Doch die Frage bleibt – wie wird sich die Situation von der vor vier Jahren in Deutschland erlebten unterscheiden, wenn das südafrikanische Team am 11. Juni 2010 gegen Mexiko antritt?

Im Unterschied zu Deutschland hat das südafrikanische Fußballteam seine Eintrittskarte zur Weltmeisterschaft tatsächlich nur durch seine Funktion als Team des Gastgeberlandes erhalten, da es ihm nicht gelungen war, sich auf irgendeine andere Art und Weise zu qualifizieren.

Auch die rechtliche Situation ist etwas anders als die in Deutschland vorgefundene. Die südafrikanischen Behörden nämlich vertreten eine Position, laut der es einem nicht in Südafrika lizensierten Wettanbieter nach südafrikanischem Recht verboten ist, seine Dienste Personen zur Verfügung zu stellen, die sich in Südafrika aufhalten, oder sein Angebot in Südafrika zu bewerben.

Laut diesen Behörden dürfte ein nicht-südafrikanischer Wettanbieter seine Dienste jedoch unter der Bedingung in Südafrika bewerben, dass Personen, die sich dort aufhalten, keinen Zugriff darauf hätten. Die Durchsetzung dieser hier erläuterten Position allerdings ist ebenso lax wie komplex. Der Grund: Die inhärenten Schwierigkeiten und Mutmaßungen in Bezug auf die extraterritoriale Anwendung geltenden Rechts gegenüber ausländischen Wettanbietern und der laufenden Verfahren hinsichtlich interaktiven Glücksspiels gegen die Glücksspielbehörden vor den Kammergerichten Südafrikas. Trotz allem besteht die Wahrscheinlichkeit, dass die Durchsetzung einer derartigen Position im Hinblick auf Sportwetten vor Ort (beispielsweise gegen die Lokalmedien) beschleunigt wird, je näher die WM rückt. Bereits jetzt wetten viele Südafrikaner online bei ausländischen interaktiven Wettanbietern. Auch eine Handvoll lizensierter Wettanbieter vor Ort verfügt über ein Online-Angebot. In diesem Zusammenhang mag ebenfalls von Interesse sein, dass Victor Chandler erst kürzlich eine Wettlizenz in Südafrika erhalten hat.4

Sportwetten werden in Südafrika landesweit zentral reguliert, die laufende Kontrolle obliegt kraft einer delegierten Gesetzgebungsbefugnis aber den neun südafrikanischen Provinzen – eine Regelung, die seit 1996 besteht. Die Bezirksbehörden wiederum sind der Ansicht, dass traditionelle Wettlizenzen den Lizenzinhabern auch den online-Handel erlauben können (obgleich es keine ausdrücklichen Online-Wettlizenzen gibt).

Die einzige Provinz, die derzeit Wettlizenzen ausstellt, ist Western Cape. Der Erwerb einer solchen Lizenz würde es einem ausländischen Wettanbieter unwiderruflich erlauben, seine Dienste innerhalb Südafrikas den Bewohnern aller südafrikanischen Provinzen online zur Verfügung zu stellen, und sie unter Berücksichtigung entsprechend regulierter und allgemein gültiger Parameter überall in Südafrika zu bewerben. Darüber hinaus wurde erst kürzlich verlautbart, dass für ortsansässige lizensierte Buchmacher zeitlich und örtlich beschränkte Lizenzen für die WM-Stadien in Südafrika erhältlich sein sollen. Es besteht keine Einschränkung für ausländische Wettanbieter, die in der Provinz Western Cape eine Lizenz beantragen können. Vielmehr sind die Behörden vor Ort sogar besonders an Anträgen von ausländischen Wettanbietern interessiert.

Sportwetten machen ca. 10% des gesamten Wettmarktes in Südafrika aus, wovon der größte Anteil durch Pferderennen bestritten wird, eine in Südafrika hoch entwickelte Sparte. Allerdings gibt es nichts, was örtlich lizensierte Wettanbieter daran hindern würde, fixe oder offene Wetten auf andere Ereignisse anzunehmen.

Auch wenn eine Geschäftstätigkeit in Südafrika durchaus ihre Eigenheiten hat (nur als Beispiel sind Devisenkontrolle und die gesetzlich geregelte Beteiligung von durch die Apartheit benachteiligten Bevölkerungsgruppen, das „black empowerment”, zu nennen) sollten dem freilich keine unüberwindbaren Hindernisse im Weg stehen.

Die Zeit drängt hier allerdings, da es bis zu sechs Monaten dauern kann, bis eine Buchmacherlizenz ausgestellt wird. Wie oben erläutert ist es sicherlich nicht zu spät, eine Lizenz zu beantragen, doch die Zeit bis zur WM läuft, und so sollten Anträge innerhalb der nächsten zwei Monate beim Western Cape Gambling and Racing Board (der Glücksspiel- und Rennsportbehörde) eingehen, will man die größtmöglichen Chancen haben, noch vor dem Anstoß eine Lizenz zu erhalten.

1 http://www.pokercraft.de/staatliches-wettmonopol-ist-teil-des-problems-und-keine-wirksame-antwort- auf-wettmanipulationen-deutsche-sportverbande-fordern-liberalisierung-des-wettmarktes/

2 S. dazu den Bericht zum rechtspolitischen Klima Deutschlands unter http://www.timelaw.de/cms/front_content.php?lang=1&client=1&idcat=6&idart=530&changelang=2

3 S. dazu die New York Times http://www.nytimes.com/2008/01/15/technology/15iht- gamble.4.9237098.html?_r=1

4 S. dazu http://allafrica.com/stories/200912020140.html; http://www.marketwire.com/press-release/Online- Bookmaker-Victor-Chandler-to-Open-in-South-Africa-1085227.htm

Quelle: TIME LAW NEWS 1/2010 (www.timelaw.de) Hambach & Hambach Rechtsanwälte