VG Göttingen: Auch österreichische Internet-Hausverlosungen in Deutschland verboten

Rechtsanwalt Dr. Martin Bahr

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Das VG Göttingen (Beschl. v. 12.11.2009 – Az.: 1 B 247/09) hat entschieden, dass auch ein österreichischer Anbieter von Internet-Hausverlosungen dem deutschen Recht unterliegt.

Entscheidend sei nicht, wo der Veranstalter seinen Sitze habe, sondern vielmehr, wo den Teilnehmern die Möglichkeit eröffnet werde, mitzuspielen. Dies sei bei einem Internet-Angebot auch in Deutschland der Fall.

Da der Spielablauf zufallsbezogen sei und zudem der Einsatz 97,- EUR betrage, handle es sich um ein Glücksspiel. Nach dem Glücksspielstaatsvertrag sei die Veranstaltung und Vermittlung öffentlicher Glücksspiele über das Internet jedoch verboten. Verfassungs- und europarechtliche Bedenken hinsichtlich dieses Verbots bestünden nicht, so die Juristen.

Das Internet-Verbot stelle eine geeignete Maßnahme zur Suchtbekämpfung und zur Sicherung des Spieler- und Jugendschutzes dar. Die Untersagung sei verhältnismäßig, da die von der Behörde vorgeschlagenen Möglichkeiten der Geolokalisation dem Veranstalter möglich und zumutbar seien. Außerdem habe die Behörde keine konkrete Maßnahme verbindlich angeordnet, sondern nur verschiedene Möglichkeiten aufgezeigt und dem Veranstalter die Umsetzung überlassen.