Im Wesentlichen geht es um die Frage, ob das in Deutschland bestehende Sportwettmonopol gemeinschaftsrechtskonform ist.
Die Bielefelder Kanzlei KARTAL ist Verfahrensbevollmächtigte in der Rechtssache C-359/07 und vertritt die Interessen der SOBO Sport & Entertainment GmbH gegen das Land Baden-Württemberg.