Koalitionsvereinbarung in Schleswig-Holstein: Kündigung des Glücksspielstaatsvertrags

Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

Arendts Rechtsanwälte
Perlacher Str. 68
D - 82031 Grünwald (bei München)
Kiel – Der heute veröffentlichten 57-seitige Koaltionsvertrag zwischen CDU und FDP sieht ein Ende des bislang in Deutschland bestehenden Glücksspielmonopols vor. Die neue schleswig-holsteinische Landesregierung soll demnach den Glücksspielstaatsvertrag kündigen. Ziel ist es, mit einer bundeseinheitlichen Änderung der Rechtslage das staatliche Glücksspielmonopol zu beenden.

Der zum 1. Januar 2008 in Kraft getretene Staatsvertrag, mit dem das Glücksspielmonopol noch einmal verschärft wurde, ist für vier Jahre angelegt, allerdings mit einer Verlängerungsmöglichkeit. Nach § 28 Abs. 1 des Glücksspielstaatsvertrags tritt er zum 1. Januar 2012 außer Kraft, wenn nicht 13 der Länder dessen Fortgeltung beschließen.

Das Land Schleswig-Holstein wollte den Glücksspielstaatvertrag ursprünglich nicht zustimmen und favorisierte ein Alternativmodell, einen Staatsvertrag für Sportwetten mit einem Konzessionsmodell. Aus „fiskalischen Gründen“ stimmte das Land dem Glücksspielstaatsvertrag aber schließlich zu.

Ziel der Neuregelung seien mehr Einnahmen, sagte Wolfgang Kubicki von der FDP. „Wir können uns durchaus vorstellen, dass uns andere Bundesländer folgen werden“, ergänzte FDP-Landeschef Koppelin. Sollte es keine bundeseinheitliche Regelung geben, wollen CDU und FDP die Einführung eines eigenen Konzessionsmodells prüfen. Die bislang staatlichen Spielbanken Schleswig-Holstein sollen aus der HSH Nordbank herausgelöst und privatisiert werden.

Mit der bevorstehenden Kündigung des Glücksspielstaatvertrags wächst der Druck auf die anderen Bundesländer, sich um eine Neuregelung zu bemühen. Bislang wollten diese den von viele Gerichten als verfassungswidrig und europarechtlich nicht haltbaren Status quo so lange wie möglich aufrecht erhalten.