Online-Casino muss Verluste vollständig ersetzen

Rechtsanwalt István Cocron, B.A.
CLLB Rechtsanwälte
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Lockerung des Verbots von Online-Glücksspielen ändert nichts am Rückzahlungsanspruch wegen fehlender Lizenz

München - Die Betreiberin eines Online-Casinos muss einer Spielerin ihren Verlust vollständig ersetzen, knapp 9.600 Euro. Das hat das Landgericht Deggendorf mit Urteil vom 31. Mai 2022 entschieden (Az.: 33 O 668/21). Grund ist, dass die Betreiberin keine notwendige Lizenz für ihr Angebot von Online-Glücksspielen in Deutschland hatte.

Bis zum 1. Juli 2021 galt in Deutschland ein weitreichendes Verbot für Online-Glücksspiele. Dennoch machten viele Anbieter über deutschsprachige Webseiten ihre Online-Casinos auch für Spieler in Deutschland leicht zugänglich. „Da sie damit gegen das Verbot verstoßen haben, haben sie jedoch keinen Anspruch auf das Geld und die Spieler können ihre Verluste zurückfordern. Das gilt auch, wenn die Anbieter nach dem 30. Juni 2021 nicht über eine in Deutschland gültige Lizenz für ihr Angebot verfügten“, sagt Rechtsanwalt István Cocron, CLLB Rechtsanwälte.

Die Spielerin in dem vorliegenden Fall hatte über eine Webseite zwischen Mai und November 2021 an Online-Glücksspielen teilgenommen und dabei insgesamt 9.575 Euro verloren. Die Betreiberin des Online-Casinos verfügte über eine Glücksspiellizenz für Malta, die in Deutschland jedoch keine Gültigkeit hat. Die Klägerin verlangte daher von der Betreiberin das Geld zurück.

Mit Erfolg. Die Beklagte habe mit ihrem Angebot von Online-Glücksspielen gegen das Verbot aus dem Glücksspielstaatsvertrag verstoßen. Daher habe sie die Spieleinsätze ohne rechtlichen Grund erlangt und müsse der Klägerin ihre Verluste vollständig erstatten, entschied das LG Deggendorf.

Dass das Verbot von Online-Glücksspielen in Deutschland zum 1. Juli 2021 gelockert wurde, stehe dem Anspruch der Klägerin auf die vollständige Rückzahlung ihrer Verluste, also auch für Verluste nach dem 30. Juni 2021, nicht im Wege, erklärte das Gericht. Denn nach der ab dem 1. Juli 2021 geltenden Fassung ist gemäß § 4 Abs. 4 Satz 1 Glückspielstaatsvertrag immer noch ein Erlaubnisvorbehalt für das Veranstalten und Vermitteln von Glücksspielen im Internet angeordnet. Über eine entsprechende Lizenz für ihr Glücksspielangebot in Deutschland habe die Beklagte nicht verfügt. Daher sei es auch unerheblich, ob die Klägerin ihr Geld vor oder nach dem 1. Juli 2021 verloren habe. Die abgeschlossenen Spielverträge seien in jedem Fall nichtig und die Beklagte müsse den Verlust erstatten, so das LG Deggendorf.

„Ohne gültige Lizenz ist das Anbieten von Online-Glücksspielen in Deutschland nach wie vor verboten. Spieler haben daher gute Aussichten, ihre Verluste zurückzufordern, auch wenn sie erst nach dem 30. Juni 2021 eingetreten sind“, so Rechtsanwalt Cocron, der schon in zahlreichen Verfahren das Geld für seine Mandanten zurückgeholt hat.

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