Rigoroses Vorgehen der Stadt Freiburg gegen Spielhallenbetreiber gestoppt

Rechtsanwalt Mirko Benesch

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Zurechtweisung der Stadt Freiburg durch das eigene Verwaltungsgericht

Die Kanzlei BENESCH & PARTNER hat erfolgreich die Interessen zahlreicher Spielhallenbetreiber im Stadtgebiet Freiburg gegen das Ordnungsamt der Stadt Freiburg verteidigt. In einen in Baden-Württemberg einzigartigen „Feldzug“ der Stadt Freiburg mussten im Januar alle Spielhallenbetreiber im Stadtgebiet schließen.

Rechtsanwalt Mirko Benesch
Rechtsanwalt Mirko Benesch
Das Amt für öffentliche Ordnung der Stadt Freiburg entschied sich entgegen anderslautender Zusagen nur wenige Tage vor Heiligabend dazu, über die Anträge der Spielhallenbetreiber nicht zu entscheiden. Besonders brisant: die meisten der erteilten Erlaubnisse liefen bereits zum 31.12.2021 aus. Viele der Betreiber standen daher kurz vor den Feiertagen vor einer rechtlich bedrohlichen Situation.

Die Stadt Freiburg hatte sich nach Rücksprache mit dem Regierungspräsidium dazu entschieden, nicht über die bereits zuvor eingegangenen Anträge der Spielhallenbetreiber zu bescheiden. Stattdessen sollte klammheimlich die Entscheidung über die Anträge und die ebenfalls anstehenden Auswahlentscheidungen erst im Frühjahr 2022 getroffen werden.

Dabei verfolgte die Stadt mit großer Wahrscheinlichkeit das Ziel, die in diesem Jahr eingeführte besorgniserregende Rechtsprechung des VGH Baden-Württemberg für sich zu nutzen. Nach verschiedenen Beschlüssen der letzten Monate, mussten Altbetreiber zum Schutz vor Kinder- und Jugendeinrichtungen einen so genannten nahtlosen Weiterbetrieb aufweisen. Sollte für einen Betreiber allerdings die Erlaubnis ablaufen und es besteht Unsicherheit, ob er weiterbetreiben darf, sieht der VGH Baden-Württemberg diesen seit neustem in der Pflicht, ein vorläufiges Rechtsschutzverfahren eigenständig und frühzeitig in die Wege zu leiten.

Das anzunehmende Kalkül der Stadt: sollten die Betreiber nicht kurz vor oder während den Feiertagen ein Eilrechtsschutzantrag beim Verwaltungsgericht stellen, würde die Stadt den Altbetreibern aus einer Auswahlentscheidung ausnehmen und bereits wegen einer Kinder- und Jugendeinrichtung im Umkreis von 500 Metern ablehnen.

Das Vorgehen der Stadt Freiburg, welches politisch immer weitere Kreise zieht, ist insofern als verstörend zu bezeichnen, als noch zur Jahresmitte und im vergangenen Herbst mit einem offenen und transparenten Auswahlverfahren gegenüber der Kanzlei BENESCH & PARTNER geworben wurde. Man konnte somit davon ausgehen, dass das Verfahren von Seiten der Stadt ordnungsgemäß und zeitnah vor Auslaufen der Erlaubnisse abgeschlossen würde, zumal Anfang Dezember der Kanzlei BENESCH & PARTNER eine Entscheidung über die Anträge zum 20.12.2021 zugesagt wurde.

Die Kanzlei BENESCH & PARTNER war somit gezwungen zahlreiche Eilanträge beim Verwaltungsgericht noch vor dem Jahreswechsel zwischen den Feiertagen einzulegen. Dennoch mussten die Spielhallenbetreiber zum 01.01.2022 Ihre Halle schließen, da eine Entscheidung über die Eilanträge noch nicht gefallen war.

Diese wurden nun von der Kanzlei Benesch & Partner weitgehend gewonnen. Die Stadt wurde vom Verwaltungsgericht dazu verpflichtet, den Weiterbetrieb der Spielhallen, mit Ausnahme von Verbundspielhallen, vorläufig zu dulden.