Prozess
Sie hatten ein grosses Netzwerk illegalen Glückspiels – auch in Solothurn: Doch das Obergericht senkt die Ersatzforderungen

Sechs Männer sollen ein ganzes Netzwerk illegalen Glückspiels aufgezogen haben, auch im Kanton Solothurn. Drei Männer wurden dafür bereits verurteilt – und hatten sich dagegen gewehrt. Das Obergericht hat nun die Strafen zwar erhöht, dafür aber die Ersatzforderungen gesenkt.

Ornella Miller
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Das Amthaus 1 in Solothurn.

Das Amthaus 1 in Solothurn.

Hanspeter Bärtschi

Das Obergericht bestätigte im Wesentlichen das vorinstanzliche Urteil um die sechs Angeklagten. Sie waren Teil einer schweizweit operierenden Organisation, welche auch im Kanton Solothurn ohne Konzession zahlreiche Spielgeräte betrieben hatten. Auch Glücksspiele boten sie an. Die Spielenden konnten dort via Link auf Spiele auf ausländischen Servern zugreifen.

Nur der Haupttäter sowie zwei Mittäter erhielten bedingte Geldstrafen von rund 25'000, 22'000 und 10'000 Franken. Die andern wurden freigesprochen.

Die sechs aus der Türkei und Ex-Jugoslawien stammenden Männer hatten gegen das vor einem Jahr ausgesprochene Urteil des Amtsgerichts Olten-Gösgen Berufung erklärt. Ebenso eine der anklagenden Behörden, die Eidgenössische Spielbankenkommission (ESBK). Die Solothurner Staatsanwaltschaft hatte den Fall nicht weitergezogen und sich mit den bloss teilweisen Verurteilungen zufriedengestellt.

Taten waren nur ein Jahr lang illegal

Das Obergericht mit Rolf von Felten, Hans-Peter Marti und Daniel Kiefer sprach den Haupttäter und die beiden Mittäter wegen Widerhandlung gegen das Spielbankengesetz schuldig. Jedoch beschränkte sich der Zeitraum - statt wie ursprünglich angeklagt über mehrere Jahre - nur noch auf die Zeit von März 2014 bis Mai 2015. Denn – wie von der Verteidigung reklamiert – erst eine rechtskräftige Verfügung, bei der die Spiele als Glücksspiele qualifiziert worden waren, machten sie rechtlich zu Glücksspielen, jedenfalls gemäss der damals gültigen Gesetzeslage. Mit dem neuen Geldspielgesetz, das seit Anfang 2019 in Kraft ist, entschieden die Strafrichter diesbezüglich selber, so Marti.

Ein für das Gericht einzigartiger Fall

Die drei Verurteilten müssen als Ersatzmassnahmen bis zu rund 23’000 Franken bezahlen. Dies ist weit weniger als ursprünglich gefordert (Forderungen in Millionenhöhe standen im Raum) und weniger als erstinstanzlich entschieden, eben wegen des eingegrenzten Zeitraums und des dementsprechend geringeren Spielertrags. Zudem sind nur noch 36 Geräte in 21 Lokalitäten als illegal eingestuft, nicht mehr 220 in 80 Lokalen.

Marti sagte jedoch, dass die Handlungen durch die ESBK an sich klar belegt seien. Es handelte sich um ein «höchstprofessionelles Netzwerk». Er ging zudem auf einzelne Vorwürfe der Verteidiger ein und entkräftete diese.

Der Fall sei «ziemlich einzigartig» und eine Herausforderung, so Marti. Im Kanton standen Spielgeräte dieser Organisation in Olten, Balsthal, Bellach, Biberist, Derendingen, Dulliken, Grenchen, Kestenholz, Hägendorf, Oekingen, Rickenbach, Solothurn, Trimbach, Winznau, Zuchwil.