Glücksspielanbieter reichte Beschwerde bei der Europäischen Kommission ein

Günter Utikal
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Ein Glücksspielanbieter reichte am 3. November 2021 Beschwerde bei der Europäischen Kommission ein. Seiner Ansicht nach führt die steuerliche Ungleichbehandlung zu Wettbewerbsverzerrungen.

Obwohl nach den BVerfG-Entscheidungen (1 BvR 1314/12; 1 BvR 1630/12; 1 BvR 1694/13; 1 BvR 1874/13) die Spielbanken in einem Konkurrenzverhältnis (Rn 142) zu den Automatenaufstellbetrieben stehen, die ein vergleichbares Glücksspiel an Automaten anbieten, werden diese Einnahmen mit Einführung der „virtuellen“ Online-Automatenspiele ein weiteres Mal unterschiedlich besteuert.

So ist auch die Europäische Kommission der Auffassung, dass es sich bei virtuellen Automatenspielen, um die gleiche Glücksspielform handelt.

„Trotz einer Reihe von objektiven Unterschieden zwischen Online- und herkömmlichen Glücksspielanbietern (wie die physische Anwesenheit gegenüber der Online-Präsenz) ist die Kommission der Auffassung, dass die vorgenannten Unterschiede zwischen Online- und herkömmlichen Glücksspielkasinos nicht hinreichend sind, um eine wesentliche und ausschlaggebende rechtliche und tatsächliche Unterscheidung zwischen den beiden Arten von Unternehmen zu erkennen.“

„Dazu stellt die Kommission fest, dass die von herkömmlichen und Online-Glücksspielanbietern angebotenen Spiele gleichzustellen sind. Die von beiden, nämlich Online- und herkömmlichen Anbietern angebotenen Spiele, das heißt u. a. Roulette, Bakkarat, Punto Banco, Blackjack, Poker und Spiele an Spielautomaten, gehören unabhängig von ihrer Online- oder herkömmlichen Verortung derselben Glücksspielaktivität an. Deshalb erscheinen aus technischer Sicht online angebotene und an herkömmlichen Stätten angebotene Kasinospiele hinsichtlich der technologischen Plattformen, Beschreibungen, Formate und Parameter vergleichbar.“

„In dieser Hinsicht geht die Kommission davon aus, dass Online-Glücksspiel, soweit die Besteuerung von Glücksspielaktivitäten betroffen ist, ein weiterer Vertriebskanal einer ähnlichen Art von Glücksspielaktivitäten ist. Zur Stützung dieser Position verweist die Kommission auf die erheblichen Bemühungen seitens der Online-Kasinos, den Online-Spielern durch Simulierung des herkömmlichen Kasinoerlebnisses das Gefühl zu vermitteln, sie spielten in einer herkömmlichen Kasino-Stätte und nicht in virtueller Umgebung.

Der EuGH hat bereits mehrfach entschieden, dass eine unterschiedliche Besteuerung, gleicher oder gleichartiger Dienstleistungen in der Regel zu einer Wettbewerbsverzerrung führt.