Wie bereits am 09.05.2009 in „ISA-GUIDE“ berichtet, hatte das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 15.04.2009 (Aktenzeichen: 2 BvR 1496/05) die Beschlüsse des Landgerichts Braunschweig sowie des Amtsgerichts Wolfsburg aufgehoben.
Die Verfassungsbeschwerden richteten sich u. a. gegen die Anordnung der Durchsuchung von Geschäftsräumen wegen des Verdachts der unerlaubten Veranstaltung von Glücksspielen gemäß § 284 StGB (Oddset-Sportwetten) in den Jahren 2004 und 2005.
Ein Anfangsverdacht gemäß § 284 StGB für eine Durchsuchung der Geschäftsräume war im Zeitpunkt des Erlasses der angefochtenen Beschlüsse wegen eines Grundrechtsverstoßes nicht gegeben.