Private Sportwettanbieter müssen schließen – Einstellungsbeschluss ändert nichts an Sach- und Rechtslage

Trier/Rheinland-Pfalz – Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) weist darauf hin, dass trotz der Unwirksamkeitserklärung des Beschlusses vom 09.07.2009 aus formalen Gründen, sich nichts an der Bewertung der Sach- und Rechtslage durch das Oberwaltungsgericht ändert. Das Oberverwaltungsgericht hatte am Montag in einem Eilverfahren entschieden, dass die Vermittlung von privaten Sportwetten künftig untersagt werden könne. Da der private Sportwettanbieter jedoch zwischenzeitlich seine Tätigkeit endgültig eingestellt und seinen Eilantrag zurückgenommen hat, wurde dieser Beschluss vom Oberverwaltungsgericht für unwirksam erklärt.

Die ADD wird daher unverzüglich alle illegalen Sportwettanbieter anschreiben und zur Schließung auffordern. Diese Forderung wird erforderlichen falls gerichtlich durchgesetzt.