LG Köln setzt Amtshaftungsklage gegen die Stadt Köln aus

Das Landgericht Köln hat mit Beschluss vom 12.03.2009 einen Amtshaftungsprozess gegen die Stadt Köln bis zum rechtskräftigen Abschluss eines verwaltungsgerichtlichen Anfechtungsverfahrens gegen eine Sportwettenuntersagungsverfügung ausgesetzt.

Rechtsanwalt Dieter Pawlik
Rechtsanwalt Dieter Pawlik

Der Kläger, der staatlich konzessionierte Buchmacher Jakov Efroni, betrieb in Köln eine Wettannahmestelle. Er vermittelte dort die Wetten seiner Kunden an das in Malta staatlich konzessionierte Buchmacherunternehmen Tipico & Co. Ltd. Aufgrund einer sofort vollziehbaren Untersagungsverfügung der Stadt Köln musste der Kläger seine Tätigkeit nach erfolglosem Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung tatsächlich einstellen.

Mit Klage vom 01.12.2008 beantragte der Kläger festzustellen, dass die Stadt Köln verpflichtet ist, ihm alle Schäden zu ersetzen, die er infolge der streitgegenständlichen Ordnungsverfügung der Stadt Köln sowie deren Vollziehung erleidet. Der Kläger vertritt die Auffassung, dass die streitgegenständliche Ordnungsverfügung gegen höherrangiges Verfassungs- sowie Europarecht verstößt. Er stützt seine Klage insbesondere auf die verschuldensunabhängigen Anspruchsgrundlagen des § 39 OBG NRW sowie auf den gemeinschaftsrechtlichen Haftungsanspruch.

Durch den Aussetzungsbeschluss des LG Köln wird deutlich, dass die Stadt Köln, sowie alle anderen handelnden Städte, mit sehr hohem Einsatz spielen. Sämtliche Schließungsverfügungen, die sich derzeit noch in den Rechtsmittelinstanzen befinden, bergen die Gefahren, umfangreiche Schadensersatzansprüche auszulösen. Dazu gehören insbesondere die entgangenen Gewinne. Diesen Amtshaftungsanspruch können und werden auch die sich in aller Regel im EU-Ausland befindlichen Wetthalter geltend machen.

Es bleibt zu hoffen, dass alle Sportwettenvermittler, die im Land NRW sowie auch in anderen Bundesländern von derartigen Sportwettenuntersagungsverfügungen betroffen sind, sich derart zur Wehr setzen und die ihnen zustehenden Amtshaftungsansprüche gegen die handelnden Gemeinden auch bereits zu diesem Zeitpunkt geltend machen. Nur so kann den handelnden Gemeinden vor Augen geführt werden, welches Risiko sie mit ihrem eigenen europarechtswidrigen Verhalten eingehen.

Das Verfahren wird von Herrn Rechtsanwalt Dieter Pawlik aus der Kanzlei Kuentzle Rechtsanwälte aus Karlsruhe geführt.

Kontakt:
Rechtsanwalt Dieter Pawlik
Kuentzle Rechtsanwälte
An der Raumfabrik 29
76227 Karlsruhe
Tel: 0721-919600
Fax: 0721-9196020
E-Mail: pawlik@ra-pawlik.de