Rechtlicher Rahmen für einen liberalisierten Glücksspielmarkt

Ein Artikel von Herrn Rechtsanwalt Thibault Verbiest, Mitglied der Anwaltschaft in Paris und Brüssel (Ulys) und Kooperationsanwalt der Kanzlei Hambach & Hambach

Am 11. Juni 2008 kündigte die Französische Regierung an, dass der Glücksspielmarkt aufgrund des durch die Europäische Kommission ausgeübten Drucks geöffnet werde. Die Grundzüge des neuen, liberalisierten Glücksspielrechts wurden vorgestellt. Da jedoch der politische Prozess der Rechtssetzung noch nicht abgeschlossen ist, sind weitere Änderungen des Gesetzestextes im Entwurfsstadium wahrscheinlich. Zudem wird die Umsetzung des neuen rechtlichen Rahmens sicherlich nicht vor Mitte 2009 beginnen.

Die Öffnung des französischen Glücksspielmarktes wird in erster Linie Online-Glücksspiel betreffen (damit sind Offline-Glücksspiele wie Lotterien, die weiterhin dem Staatsmonopolisten „Française des Jeux“ verbleiben, Spielbanken, die einer gesonderten Erlaubnis des Ministeriums für Inneres bedürfen sowie Spielclubs („Cercles des Jeux“) und Telefongewinnspiele ausgenommen).

Online-Glücksspiele, die nach dem neuen Recht erlaubnisfähig sind, umfassen:

  • Wetten auf Sportereignisse
  • Pferdewetten und Wetten nach festen Gewinnquoten für alle anderen Sportereignissen
  • Poker und eventuell eine begrenzte Anzahl anderer Spiele, die derzeit in Spielbanken und Spielclubs angeboten werden, wie z. B. Backgammon

Die ersten Lizenzen sollten voraussichtlich gegen Ende 2009 oder Anfang 2010 erteilt werden können. Dies hat zur Folge, dass Wetten auf rein virtuelle Ereignisse, den Finanzmarkt, Derivate-Handel oder Wetten auf andere Ereignisse, die nicht mit Sportereignissen verbunden sind, von der Liberalisierung des französischen Glücksspielrechts ausgenommen sind. Diese Form der Glücksspiele bleibt verboten unter dem neuen Glücksspielrecht, so wie dies auch aktuell der Fall ist.

Zudem sind auch Lotterien und Spielautomaten nicht Teil der Liberalisierung, selbst in online Formen. Soweit französische Spielbanken betroffen sind, stehen diese Einschränkungen im Zentrum der Kritik. Französische Spielbanken seien durch diese Einschränkungen gehindert, ein lukratives Geschäftsmodell für die Informationsgesellschaft zu entwerfen.

Aus: TIME LAW NEWS 1/2009 (www.timelaw.de) der Kanzlei Hambach & Hambach Rechtsanwälte