iMEGA bezeichnet Kentuckyurteil als Justizfehler

Die in den USA hoch angesehene Interactive Media Entertainment & Gaming Association (iMEGA) legte vor kurzem Berufung gegen die Entscheidung des Gerichts von Kentucky ein, laut jener Entscheidung sollten 141 Domains von Onlinegamingseiten beschlagnahmt werden.

Die iMEGA, in der einige der betroffenen Seiten vertreten sind, stellte in einem Antrag auf Aufhebung des Verfahrens mindestens fünf Justizfehler des Richters Thomas Wingate heraus. So habe sich der Richter über seine Befugnisse hinweggesetzt und eine Entscheidung gefällt, die nicht in seinen Rechtsbereich falle, so die iMEGA.

Konkret wären die fünf Punkte:

  • Da die zu beschlagnahmenden Domains weder in Kentucky registriert wurden, noch sich im Staat Kentucky befinden, sei der Staat Kentucky nicht für diese zuständig.
  • Durch die Definition einer Domain als Gegenstand, der beschlagnahmt werden könne, würde das Gericht seinen Zuständigkeitsbereich überschreiten und sich über die Entscheidung der Legislative hinwegsetzten, die eine Domain nicht als Gegenstand einstufe, der nach Gesetzt KRS 528.100 beschlagnahmt werden könne.
  • Der Staatssekretär von Kentucky, J.Michael Brown, sei nicht autorisiert gewesen, die Beschlagnahmung zu veranlassen.
  • Das Spielen von Poker sei in Kentucky durch kein Gesetz verboten.
  • Bei dem Gesetzt KRS 528.100 – auf dessen Grundlage die Domains beschlagnahmt wurden – handle es sich um ein strafrechtliches Gesetz, und nicht um ein zivilrechtliches Gesetz, so dass es unter den gegebenen Umständen nicht angewendet werden könne.

Des Weiteren weist die iMEGA in ihrem Antrag auf Berufung auf die möglichen Folgen für den internationalen Handel hin und ist sich sicher, dass das „Berufungsgericht in Kentucky die Fehler des untergeordneten Gerichts berichtigen wird.“