Lotto informiert: Bundesverfassungsgericht bestätigt deutsche Glücksspielregelung

– Glücksspielstaatsvertrag in allen wesentlichen Punkten für verfassungsgemäß erklärt
– Beschwerde eines kommerziellen Spielvermittlers nicht zur Entscheidung angenommen
– Auch Gerichtsentscheidungen auf Länderebene schaffen weitere Rechtssicherheit
– Deutscher Lotto- und Totoblock begrüßt Entscheidung

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat mit nun bekannt gewordenem Beschluss vom 14. Oktober 2008 (Az. 1 BvR 928/08) den neuen Glücksspielstaatsvertrag in allen wesentlichen Punkten für verfassungsgemäß erklärt und eine Verfassungsbeschwerde eines kommerziellen Spielvermittlers nicht zur Entscheidung angenommen. Zudem haben in den vergangenen Wochen mehrere obere Verwaltungsgerichte bestätigt, dass der Glücksspielstaatsvertrag weder gegen europäisches Recht noch gegen das Grundgesetz verstößt, so etwa der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg am 28. Oktober 2008.

„Damit sind alle Zweifel am Glücksspielstaatsvertrag vom Tisch“, sagte Dr. Friedhelm Repnik, Geschäftsführer der Staatlichen Toto-Lotto GmbH Baden-Württemberg und derzeitiger Federführer im Deutschen Lotto- und Totoblock (DLTB). „Die kommerzielle Glücksspielindustrie behauptet ohne Pause, der Glücksspielstaatsvertrag sei nicht zulässig. Der sehr ausführlich begründete Beschluss des Bundesverfassungsgerichts entkräftet diese Argumente völlig“, so Dr. Repnik.

Nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts sind die Normen des Glücksspielstaatsvertrages in jeder Hinsicht zulässig. Der Glücksspielstaatsvertrag dient vorrangig dem Ziel, die Bevölkerung, insbesondere Kinder und Jugendliche, vor den Gefahren der Glücksspielsucht und der mit Glücksspielen verbundenen Folge- und Begleitkriminalität zu schützen. Damit verfolgt er überragend wichtige Gemeinwohlzwecke, die eine Beschränkung der Berufsfreiheit rechtfertigen.

„Notwendig ist jetzt, dass das geltende Recht konsequent angewandt wird und die illegalen Wettangebote unterbunden werden“, so Dr. Repnik weiter. „Die Bedenken einzelner erstinstanzlicher Verwaltungsgerichte dürften nach diesen klaren Entscheidungen nun ausgeräumt sein.“

Ebenfalls am 14. Oktober 2008 veröffentlichte der Generalanwalt beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) in einer portugiesischen Rechtssache seine Schlussanträge. Dabei wurde die grundsätzliche Zulässigkeit staatlicher Glücksspielmonopole in der EU ausdrücklich betont. Folgt der EuGH diesen Anträgen, wäre das Konzept des Glücksspielstaatsvertrages auch auf europäischer Ebene umfassend bestätigt. Die Entscheidung des EuGH wird für Anfang 2009 erwartet.