OVG Hamburg bestätigt Sportwettenmonopol

Rechtsanwalt Gero Tuttlewski

Rechtsanwälte Klemm & Partner
Reetwerder 23A
D - 21029 Hamburg
In zehn von den Rechtsanwälten Klemm & Partner für die Freie und Hansestadt Hamburg betreuten Beschwerdeverfahren hat das OVG Hamburg mit Beschlüssen vom 26. September 2008 (u.a. Az. 4 Bs 99/08) erneut bekräftigt, dass die Untersagungsverfügungen der Hamburger Glücksspielaufsicht gegen private Sportwettanbieter rechtmäßig sind. Auf 27 Seiten legt das Gericht umfassend dar, dass unter der neuen Rechtslage weder ein Regelungsdefizit noch ein Vollzugsdefizit festzustellen sei.

Download der Entscheidung im Volltext unter: http://www.klemmpartner.de/news/802/