JAXX AG: Berliner Gericht bringt Glücksspielstaatsvertrag ins Wanken

– Wichtiger Etappen-Sieg gegen den neuen Glücksspielstaatsvertrag
– Lotto-Vermittlung für JAXX auch 2009 ohne Erlaubnis möglich
– Schallende Ohrfeige für die Verfasser des Staatsvertrags

(Altenholz, 24. September 2008) Wie heute bekannt wurde, konnte für Lotto-Spielvermittler vor dem Verwaltungsgericht Berlin einen wichtiger Sieg gegen den neuen Glücksspielstaatsvertrag errungen werden. Das Gericht bestätigte eindrucksvoll, dass die zentralen Vorschriften des Glücksspielstaatsvertrags wegen ihrer Europarechtswidrigkeit auf gewerbliche Lotto-Spielvermittler keine Anwendung finden. Geklagt hatte ein Mitbewerber von JAXX.

Die Berliner Richter hielten es für unvereinbar mit der Dienstleistungsfreiheit in Europa, dass gewerbliche Spielvermittler nach dem vorliegenden Glücksspielstaatsvertrag für ihre Tätigkeit im Internet bereits in 2008 eine Erlaubnis in jedem Bundesland beantragen sollten. Sie entschieden, dass dieser Punkt des Glücksspielstaatsvertrags nicht angewendet werden darf.

Auch das Verbot der Vermittlung im Internet, welches ab 2009 gelten sollte, wurde für europarechtswidrig und unanwendbar erklärt. Die noch nicht rechtskräftige Entscheidung des Gerichts bedeutet: JAXX wird auch 2009 über Internet seine Kunden in und um Berlin bedienen können.

Der Staatsvertrag sollte Lotto-Spielvermittler wie JAXX dazu zwingen, die Scheinabgabe nur bei der Lottogesellschaft des Bundeslandes einzuspielen, in dem sich der Teilnehmer aufhält.

Wie der Bundesgerichtshof in einer kürzlich ergangenen Entscheidung, sind auch die Richter in Berlin der Ansicht, dass diese Art der Gebietsaufteilung mit dem europäischen Recht nicht zu vereinbaren sei und kippten sie kurzerhand.

Des Weiteren verwarf das Gericht die Werbebeschränkungen in- und außerhalb des Internet komplett und entschied darüber hinaus, dass das Land Berlin seiner Lottogesellschaft nicht gesetzlich verbieten dürfe, Provisionen an gewerbliche Spielvermittler zu zahlen.

Rainer Jacken, Sprecher des Vorstands der JAXX AG: „Wir freuen uns! Der Glücksspielstaatsvertrag wird von deutschen Gerichten zu Grabe getragen. Die Verfasser des unsäglichen Glücksspielstaatsvertrags haben für ihr Gesetz, wie von der EU Kommission bereits während des Gesetzgebungsverfahrens vorhergesagt, eine weitere schallende Ohrfeige erhalten. Wir werden in unserer Ansicht in Bezug auf die Fragwürdigkeit des Glücksspielstaatsvertrages in Gänze bestärkt. Dieser Präzedenzfall wird unsere Position in anderen Verfahren ganz sicher stärken. Es besteht kein sachlicher Grund, den Vertrieb im Internet strenger zu behandeln, als den Vertrieb über Annahmestellen. Dem zu Recht immer wieder geforderten Jugend- und Spielerschutz kann unseres Erachtens nach im Internet ohnehin besser nachgekommen werden.“