Lotto informiert: LG Frankfurt verbietet Jackpotwerbung ohne Angabe der Gewinnwahrscheinlichkeit

Wiesbaden, 19.09.2008 – Mit Beschluss vom 04.08.2008 hat das Landgericht Frankfurt der Happy Tipp Service GmbH im einstweiligen Verfügungsverfahren verboten, den Höchstgewinn einer Lotterie, insbesondere den Jackpot der Lotterie 6 aus 49, zu bewerben, ohne unmittelbar auf dem Werbeträger über die Wahrscheinlichkeit von Gewinn und Verlust aufzuklären. Das Unternehmen hatte es zuvor auf Internetwerbebannern sowie im Rahmen von Internet-Newslettern unterlassen, den Verbraucher über diese Wahrscheinlichkeiten hinzuweisen.

Der Beschluss des LG Frankfurt ist veröffentlicht unter www.gluecksspielstaatsvertrag.de.

Seitens Happy Tipp wurde kein Widerspruch gegen den Beschluss eingelegt.

Die Newsletter wurden seit Zustellung des Beschlusses eingestellt.

Ungemach scheint der Happy Tipp Service GmbH nun offenbar auch von den eigenen Filialen zu drohen. Auf der Internetseite www.happytipp-opfer.de informiert Herr Rechtsanwalt Chan-jo Jun über aktuelle Unternehmensentwicklungen.