Das neue Urteil betrifft eine auf den Glücksspielstaatsvertrag und das dazu ergangene Ausführungsgesetz (AG GlüStV) gestützte Untersagungsverfügung vom 6. März 2008. Die genauen Urteilsgründe stehen noch aus. Das Gericht hatte allerdings – wie berichtet – bereits in dem Vollstreckungsschutzverfahren erhebliche Bedenken geäußert, ob die neuen Regelungen eine verfassungskonforme Ermächtigungsgrundlage darstellten. Das staatliche Sportwettenmonopol sei als erheblicher Eingriff in die Berufsfreiheit der privaten Anbieter und Vermittler von Sportwetten verfassungsrechtlich nicht zu rechtfertigen.
Das VG Berlin hat die Berufung gegen dieses Urteil ausdrücklich zugelassen, über die das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg zu entscheiden hat. Angesichts der Tragweite der Entscheidung, mit der der Glücksspielstaatsvertrag für rechtlich nicht haltbar erklärt wird, ist davon auszugehen, dass das Land Berlin dieses Rechtsmittel einlegen wird. Bis auf Weiteres ist das staatliche Monopol jedoch faktisch beendet, da der Sportwettenmarkt in Berlin nicht mehr – wie bisher – gegenüber staatlich zugelassenen Buchmachern aus anderen EU-Mitgliedstaaten abgeschottet werden kann.