Das Lesen im Kaffeesatz geht häufig daneben!

Rechtsanwalt Dr. Manfred Hecker
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
CBH - Rechtsanwälte
Bismarckstr. 11-13
D - 50672 Köln
Kommentar zu RA Dr. Reichert vom 01.07.2008 in ISA-GUIDE

Unter dem 01.07.2008 berichtet Rechtsanwalt Dr. Reichert in ISA-GUIDE über die Tatsache, dass die 6. Kammer des VG Mainz eine Klage auf Genehmigung des Betriebes einer Wettannahmestelle bis zur Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs über verschiedene dort anhängige Fragen ausgesetzt hat. Diesen völlig normalen Vorgang nutzt RA Dr. Reichert, um sowohl dem Gericht als auch dem Prozessvertreter des beklagten Landes Zweifel an der Gemeinschaftsrechtskonformität des Glücksspielstaatsvertrages zu unterstellen.

Es gehört zu den altbekannten Gepflogenheiten einiger Anwaltskollegen, kapitale Niederlagen als furiose Siege zu verkaufen. Auf diesem Niveau bewegt sich auch das „Kaffeesatzlesen“ des Kollegen Dr. Reichert, denn das Gericht hat sich hinsichtlich der europarechtlichen Fragen überhaupt nicht positioniert, sondern lediglich zutreffend festgestellt, dass die beim Europäischen Gerichtshof anhängigen Vorlagefragen solche Sachverhalte betreffen, die für die Entscheidung in dieser Sache relevant sein könnten. Also: Von Zweifeln keine Rede, sondern weises Zuwarten!

Und was den Unterzeichner als Prozessvertreter des Landes Rheinland-Pfalz anbetrifft, so sei Herr Dr. Reichert versichert: Ich habe keine Zweifel am Ausgang der Vorlageverfahren beim EuGH! Der Glücksspielstaatsvertrag wird ebenso wie die in Frage gestellten Ausführungsgesetze vor den Augen der strengen Richter des Europäischen Gerichtshofs voll und ganz bestehen! Die Aussetzung des Verfahrens hingegen tangiert das Land Rheinland-Pfalz in keinster Weise, denn es ist der von Herrn Dr. Reichert vertretene Kläger, der nun umso länger auf eine Entscheidung über die von ihm begehrte Erlaubnis warten muss.

Also: Besser abwarten und Tee trinken als aus kaltem Kaffee falsche Schlüsse ziehen!