BENESCH & PARTNER informiert über die dramatische Erlaubnissituation für Spielhallen in Baden-Württemberg, in dem die bundesweit im Glücksspielrecht tätige Kanzlei allein drei ihrer fünf Standorte hat.

Rechtsanwalt Mirko Benesch

Benesch & Partner Rechtsanwälte
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Mit dem 30.06.2021 laufen für viele Spielhallenbetreiber in Baden-Württemberg die glücksspielrechtliche Erlaubnisse oder. sog. „Härtefallgenehmigungen“ zum Betrieb ihrer Spielhallen ab. Auch wir haben für unsere Mandanten bei den zuständigen Behörden die Anträge bereits gestellt. Für alle Betreiber, die noch keinen Antrag gestellt haben, gilt es sich schnellstmöglich um ihre Genehmigungen zu kümmern. Das gilt auch für Betreiber die seit 2017 bis heute noch gar keine Genehmigung erhalten haben oder aufgrund einer Ablehnung nur noch geduldet werden. Auch in diesen Konstellationen besteht oft akuter Handlungsbedarf.

Im Austausch mit den Behörden wird vielerorts eine vorherrschende Ratlosigkeit im Umgang mit den Spielhallenbetrieben überdeutlich. Auf staatlicher Seite wurde diesbezüglich in den vergangenen Jahren kostbare Zeit für die Schaffung rechtsstaatlich gesicherter Verfahrensabläufe oder Handreichung von Auswahlmechanismen an die Behörden versäumt. Befeuert wird die Unsicherheit in den Behörden und das hieraus folgende, zum Teil chaotische, Vorgehen durch Hinweise und Erlasse aus Ministerienkreisen.

Wir sind in engem Kontakt mit nahezu allen Stadt- und Landkreisen, die als Folge des gesetzgeberischen Versagens ein neues Landesglücksspielgesetz aufzustellen, oft offen zugeben, keine Kriterien im Umgang mit den Anträgen zur Hand zu haben. Dort tritt die Überforderung der Mitarbeiter offen zu Tage. Wieder andere Stadt- und Landkreise haben sich unseren Vorschlägen für ein Verfahren angeschlossen, bei dem die streitigen Entscheidungen letztendlich dorthin gebracht werden, wo sie rechtssicher entschieden werden können: zu den Gerichten und nicht dem Tisch des Sachbearbeiters.

Aufgrund der klaffenden Unterschiede zwischen den Land- und Stadtkreisen im Umgang mit den glücksspielrechtlichen Neuanträgen, sind die Reaktionen für Spielhallenbetreiber momentan unkalkulierbar.

Es ist daher eindringlich davor zu warnen, behördliche Mahnungen zu ignorieren. Die Zeit eine behördliche Entscheidung „auf sich zukommen zu lassen“ ist vorbei. Vielmehr gilt es jetzt zu handeln. Die Existenz hunderter Spielhallenmitarbeiter und Betriebe steht durch die vom Gesetzgeber hervorgerufene ungeregelte Lage in Baden-Württemberg auf der Kippe.

Bei einem Ablauf der Genehmigung am 30.06.2021 weisen wir nochmals darauf hin. dass in Baden-Württemberg momentan verstärkt Strafverfahren gegen ohne Genehmigung geöffnete Spielhallenbetriebe eingeleitet werden. Wir raten daher dringend davon ab, bei Ablauf der Erlaubnis am 30.06.2021 ohne schriftliche Duldung oder Abwicklungsfrist zu öffnen. Da deshalb dringender Handlungsbedarf besteht, befinden wir uns in einem regen Austausch mit den Behörden, um Lösungen zu verhandeln, die den Betrieb über den 30.06.2021 ermöglicht und eine Schließung verhindern.

In Anbetracht der Zeitnot und der katastrophalen behördlichen Entscheidungslage im Land Baden-Württemberg haben wir für betroffene Betreiber unsere Not-Hotline 01803-GAMBLING (01803-42625464) geöffnet.

Die Hotline ist Montag bis Freitag von 8 bis 19 Uhr und samstags und sonntags von 10 bis 17 Uhr erreichbar: 01803-GAMBLING (01803-42625464) *

* 0,09 €/Minute aus dem dt. Festnetz. Anruf aus dem Mobilfunknetz kann abweichen, maximal jedoch 0,42 €/Minute.