VG München erteilt vorläufigen Rechtsschutz unter Auflagen

Das VG München hat mit Beschluss vom 19.05.2008 die aufschiebende Wirkung der durch Rechtsanwalt Pawlik erhobenen Klage gegen eine Sportwettenuntersagungsverfügung der Landeshauptstadt München unter folgenden Auflagen angeordnet:

Rechtsanwalt Dieter Pawlik
Rechtsanwalt Dieter Pawlik
  • Der Antragsteller vermittelt keine Sportwetten an Minderjährige und verweigert Minderjährigen, auch in Begleitung von Aufsichtspersonen, den Zutritt zum Geschäftslokal.
  • Der Antragsteller bringt in seinem Geschäftslokal einen gut sichtbaren Hinweis auf die Gefahren der Glücksspielsucht an.
  • Der Antragsteller betreibt keine Werbung für die Vermittlung von Sportwetten außer dem sachlichen Hinweis auf das Vermitteln dieser Wetten.
  • Der Antragsteller trifft Vorkehrungen zur Möglichkeit der Sperre und Selbstsperre suchtgefährdeter Spieler.
  • Der Antragsteller zeigt in seinem Geschäftslokal keine Live-Sportsendungen im Fernsehen.

Das VG München hatte vorher die aufschiebende Wirkung entsprechender Klagen unter der Auflage angeordnet, dass der Antragsteller einen Erlaubnisantrag stellt. Da jedoch die Regierung der Oberpfalz erheblichen Druck auf die Antragsteller ausgeübt hatte und mitgeteilt hatte, derartige Anträge werden kostenpflichtig mit Gebührenbescheiden bis zu 25.000,00 € abgelehnt, hat das VG München nunmehr seine Rechtsprechung dahingehend geändert, dass die aufschiebende Wirkung unter oben genannten Auflagen herzustellen. Die Entscheidung ist im Volltext auf der Homepage www.vewu.de abrufbar.

Dieter Pawlik
Rechtsanwalt
2. Vorstand der VEWU

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Tel.: 0721/464716-00
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E-Mail: pawlik@ra-pawlik.de