Sobald die vollständige, schriftliche Urteilsbegründung vorliegt, werden wir hierüber ergänzend berichten.
Besonders hervorzuheben ist, dass im vorliegenden Fall eine Entscheidung in einem Hauptsache-Klageverfahren ergangen ist. Damit ein hat ein weiteres Verwaltungsgericht nach Inkrafttreten des Glücksspielstaatsvertrages die Verfassungs- und Gemeinschaftswidrigkeit dieser Regelungen festgestellt. Es ist davon auszugehen, dass aufgrund dieses Hauptsacheurteils auch Eilrechtschutz zu Gunsten der Sportwettvermittlungsagenturen durch das Verwaltungsgericht Freiburg erteilt werden wird.