Zu den Verhandlungen zum 4. Glücksspieländerungsstaatsvertrag – Zum CBH-Gutachten (Ruttig) und Irrungen des Kohärenzbegriffs

Rechtsanwalt Dr. Ronald Reichert
Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Sozietät Redeker Sellner Dahs
Willy-Brandt-Allee 11
D - 53113 Bonn
In den Verhandlungen der Bundesländer zum 4. Glücksspieländerungsstaatsvertrag, der ab dem 01.07.2021 in Kraft treten soll, macht seit Ende November 2019 ein Geheimgutachten von CBH (Prof. Ruttig) die Runde, das sich mit der Kohärenz von Lotteriemonopol und Spielhallenregulierung mit einer Zulassung von Onlinecasino angeboten befasst und fatale Auswirkungen auf deren Verlauf hat.
Das in Länderkreisen als Ruttig-Gutachten bezeichnete Kurzgutachten vertritt die These, dass die Anforderungen an das gewerbliche Geldgerätespiel in Spielhallen und an private Onlinecasinoangebote harmonisiert werden müssten, um eine Kohärenz der Regulierung insgesamt zu erreichen.

Von daher nicht weiter verwunderlich strotzt der aktuelle Stand des Staatsvertragsentwurfes von einer solchen Fülle von Restriktionen für Internetangebote von Glücksspiel und namentlich Onlinecasinoangebote, dass einem solchen Staatsvertrag eines sicher gelingen würde, nämlich den Kunden in unregulierte Angebote zu treiben. Das aber wäre das glatte Gegenteil von dem, was der Gesetzgeber damit eigentlich erhofft, nämlich nach zwei Jahrzehnten endlich einen wirksamen und funktionierenden Verbraucherschutz beim Glücksspiel im Internet zu erreichen.

Bislang war eine rechtliche Diskussion dieses Gutachtens nicht möglich, weil es offenbar nicht veröffentlicht werden sollte. Wie der Unterzeichner erfahren hat, hat es inzwischen über Business Insider aber wohl doch letzte Woche das Licht der Öffentlichkeit erblickt.

Deshalb besteht nunmehr die Gelegenheit, die juristische Auseinandersetzung mit den Inhalten aufzunehmen. Da der Unterzeichner bereits im vergangenen November hierzu Gelegenheit hatte, stellt er sein seinerzeitiges Gegengutachten im Auftrag der Tipico Group hiermit ebenfalls öffentlich. Dieses zeigt auf, dass die tragenden Thesen des Gutachtens durch die Rechtsprechung des EuGH, des BVerfG und des BVerwG sämtlich widerlegt sind. Die Annahme, die Onlinecasinoregulierung müsse rechtlich derjenigen in Spielhallen angeglichen werden, entbehrt danach jeder Grundlage.

Von daher bleibt zu hoffen, dass am Ende doch noch die Vernunft die Oberhand bekommt.

Gegengutachten zum Kurzgutachten von CBH (PDF Datei)