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Stadt gewinnt vor Gericht

Aus für fünf Spielhallen in Münster

Münster

Seit über zwei Jahren brauchen Spielhallen in Nordrhein-Westfalen eine besondere Erlaubnis, um ihr Geschäft fortführen zu dürfen. Das Ordnungsamt hat diese nicht allen Spielhallen in Münster gegeben. Nun folgen die Konsequenzen.

Fünf Spielhallen in Münster müssen schließen (Symbolbild).
Fünf Spielhallen in Münster müssen schließen (Symbolbild). Foto: dpa

Aus für fünf Spielhallen in Münster: Das Ordnungsamt der Stadt untersagt fünf Spielhallen, ihr Geschäft fortzuführen. Diesen Beschluss aus dem Jahr 2018 hat das Verwaltungsgericht in Münster jetzt bestätigt.

Seit dem 1. Dezember 2017 benötigen Spielhallen in Nordrhein-Westfalen eine besondere Erlaubnis für die Fortführung ihres Spielbetriebes, die nur unter bestimmten Voraussetzungen oder in Härtefällen erteilt werden kann. Vor allem Mehrfachspielhallen sind in NRW seitdem verboten.

Gericht lehnt Klage ab

Bereits 2018 untersagte das Ordnungsamt in einem Spielhallenkomplex an der Hammer Straße den Betrieb für fünf von insgesamt sechs Spielhallen. Die hiergegen gerichteten Klagen wies das Verwaltungsgericht Münster jetzt ab.

„Das Verwaltungsgericht hat unsere Rechtsauffassung in diesem Präzedenzfall bestätigt“, betont Ordnungsamtsleiter Martin Schulze-Werner in der städtischen Mitteilung.

Von den ehemals 55 Spielhallen in Münster werden voraussichtlich maximal 19 einen legalen Spielbetrieb anbieten können.

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