Landgericht Bremen entscheidet gegen bwin.de

– bwin.de darf keine Sportwetten in Deutschland veranstalten
– Schadenersatz für die Bremer Lotteriegesellschaft
– Lotto Bremen begrüßt Urteil

Das Landgericht Bremen hat am Donnerstag den kommerziellen Sportwettenanbieter bwin.de zur Unterlassung der Veranstaltung und Bewerbung von Sportwetten in Deutschland verurteilt. Das Urteil (Az. 12 O 379/06) stellt klar, dass der unter bwin.de handelnde Kaufmann Pfennigwerth aus Sachsen in Deutschland keine Sportwetten zu festen Gewinnquoten mehr anbieten darf.

„Wir begrüßen das Urteil des Landgerichts“, sagte Michael Barth, Geschäftsführer der Bremer Toto und Lotto GmbH. „Nur die staatliche Sportwette ODDSET darf angeboten werden. Das ist ein weiterer wichtiger Schritt, um die Vorgaben der Politik durchzusetzen. Er entspricht der Entscheidung der 16 Bundesländer, durch den neuen Glücksspielstaatsvertrag für Spielerschutz und Suchtprävention zu sorgen.“ so Barth.

Darüber hinaus hat das Landgericht festgestellt, dass eine grundsätzliche Schadenersatzpflicht von Herrn Pfennigwerth gegenüber der Bremer Toto und Lotto GmbH besteht.

Diese Entscheidung geht noch über den am 12. Dezember 2007 verkündeten Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Sachsen (Az. 3 BS 286/06) hinaus, in dem bwin.de untersagt wurde, in den elf alten Bundesländern Sportwetten anzubieten und zu bewerben. Damit kristallisiert sich eine klare Rechtsprechung dahin gehend heraus, dass das Angebot und die Bewerbung des Angebots von bwin.de jedenfalls in den alten Bundesländern – nach der Entscheidung des LG Bremen auch in den neuen Bundesländern – untersagt ist.

Pressekontakt:
Sabine Bote
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