OVG NRW: Fun Games verstoßen gegen SpielV

In einem einstweiligen Rechtsschutzverfahren wegen Aufstellung und Betrieb von Fun Games hat sich das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen mit den Spielgeräten „Magic Games“, „Asterix 10000“, „Asterix“, „Fun City“, „Multi Game II“ und „Bingo“ befasst. Diese von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt nicht zugelassenen oder sonst geprüften Geräte bieten die Möglichkeit, Punkte zu gewinnen, die die Spielzeit verlängern, und verfügen über eine sogenannte Risikotaste zur Chancenerhöhung.

In seinem Beschluss vom 26.02.2007, Az.: 4 B 1552/06, hat das OVG entschieden, dass die Aufstellung und der Betrieb dieser Geräte zu Recht untersagt worden und die für sofort vollziehbar erklärte Anordnung der Stadt zu Recht ergangen ist.

Quelle: www.baberlin.de.