BGH weist Klage zurück

Der BGH hat den vom Kläger geltend gemachten Schadensersatzanspruch zurückgewiesen

Duisburg, 22.11.2007. Der BGH hat den vom Kläger geltend gemachten Schadensersatzanspruch zurückgewiesen und das Urteil des Oberlandesgerichts Hamm, mit dem die WestSpiel-Gruppe zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt worden war, aufgehoben. Denn der vom klagenden Spieler erhobene Vorwurf, die WestSpiel-Gruppe habe sich bei der Durchführung einer Spielsperre pflichtwidrig und schuldhaft verhalten, ist nicht begründet. Der BGH hat ausdrücklich bestätigt, dass die WestSpiel-Gruppe sich auf ein früheres Urteil des BGH aus dem Jahre 1995 verlassen durfte, in dem Pflichten der Spielbanken aus einer Spielsperre verneint worden waren.

Der BGH hat das Urteil des OLG Hamm lediglich deshalb nicht insgesamt aufgehoben und die Klage abgewiesen, weil der Kläger seine Ansprüche Hilfsweise damit begründet hat, dass er zur Zeit seiner Spieleinsätze geschäftsunfähig war.