BVerfG: Sportwetten-Monopol in Niedersachsen verfassungswidrig

Rechtsanwalt Dr. Martin Bahr

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Im Rahmen einer Kostenentscheidung hat das BVerfG (Beschl. v. 20.10.2007 – Az.: 1 BvR 973/05) noch einmal klargestellt, dass auch das staatliche Sportwetten-Monopol in Niedersachsen verfassungswidrig ist.

Inhaltlich verweist das Gericht dabei auf die bereits im März letzten Jahres ergangene Entscheidung (BVerfG, Urt. v. 28.03.2006 – Az.: 1 BvR 1054/01), die damals zum bayerischen Sportwetten-Monoppol ergangen war.

Inhaltlich bringt der aktuelle Beschluss somit keine neuen rechtlichen Erkenntnisse, sondern bestätigt lediglich, dass auch in Niedersachsen die staatliche Ausgestaltung des Glücksspiel-Bereichs gegen Art. 12 GG verstößt und somit verfassungswidrig ist.