VGH Baden-Württemberg – Beschluss vom 5.11.2007 – Az.: 6 S 2223/07

Leitsätze

Die Vermittlung von Sportwetten von Wettinteressierten in Baden-Württemberg an einen privaten Veranstalter, der (lediglich) im Besitze einer von einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaft erteilten Konzession ist, kann in Baden-Württemberg derzeit ohne Verstoß gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit auch gegenüber einem privaten Betreiber eines Wettbüros für Sportwetten untersagt werden, der über eine in der früheren DDR erteilte Gewerbegenehmigung verfügt.

Dies gilt auch dann, wenn ein solcher Betreiber die Vermittlung entsprechender Wetten (lediglich) von seinem in der ehemaligen DDR gelegenen Wettbüro aus über das Internet (auch) an Wettinteressierte in Baden-Württemberg anbietet. Die Einstellung entsprechender Wetttätigkeiten in Baden-Württemberg ist einem solchen Betreiber auch weder unmöglich noch unzumutbar.

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