Hessischer VGH: Volle Kohärenzprüfung ab 2008 – Gesetzliche „Gesamtregelung“ erforderlich

Rechtsanwalt Dr. Michael Winkelmüller
Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Sozietät Redeker Sellner Dahs
Mozartstr. 10
D - 04107 Leipzig
Ein Artikel von Dr. Michael Winkelmüller und Marco Rietdorf

Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat mit Beschluss vom 8. November 2007 (7 TG 1845/07) entschieden, ab 2008 sei eine widerspruchsfreie „Gesamtregelung“ des Glücksspiels erforderlich, die neben Sportwetten vergleichbare Spielformen umfassen müsse. Während Lotterien sich von Sportwetten klar unterschieden, seien weitere Spielformen, bei denen keine sachgerechten Unterscheidungskriterien zu Sportwetten bestünden, mit einzubeziehen.

Der Senat hat damit klargestellt, dass seine derzeitige Rechtsprechung allein der besonderen Situation in der „Übergangszeit“ geschuldet ist. Das Bundesverfassungsgericht habe bis zu einer gesetzlichen Neuregelung nur ein „Mindestmaß“ an Konsistenz gefordert. Ab dem Jahr 2008 müsse die Situation hingegen umfassend neu bewertet werden.

Das Verfahren ist für ein Unternehmen geführt worden, das Sportwetten an die in Österreich konzessionierte Happybet Sportwetten GmbH vermittelt. Der VGH hat mit Parallelbeschlüssen auch in anderen Verfahren gleichlautendend entschieden.