AG Erlangen hält Sportwettenvermittlung an einen innerhalb der EU staatlich konzessionierten Buchmacher während der Übergangszeit für straffrei

Amtsgericht Erlangen hält Sportwettenvermittlung an einen innerhalb der EU staatlich konzessionierten Buchmacher während der Übergangszeit für straffrei.

Dieter Pawlik, RechtsanwaltDas Amtsgericht Erlangen hat mit Beschluss vom 28. September 2007 die Eröffnung des Hauptverfahrens abgelehnt.

Das Amtsgericht Erlangen bezieht sich voll umfänglich auf den Beschluss des Oberlandesgerichtes Hamburg vom 05.07.2007 und ergänzt diesen wie folgt:

„Dem ist nach Auffassung des erkennenden Gerichts mit der Maßgabe beizupflichten, dass der Angabe des Jackpots nur dann der Wert einer sachlichen Information beizumessen wäre, wenn, wie nicht, in vergleichbarer Weise angegeben würde, wie hoch die Gesamtausschüttung im Verhältnis zu den Gesamteinsätzen ist, da nur diese Information es dem Kunden ermöglicht in Würde zu beurteilen, wie hoch der Erwartungswert seines Spiels ist und er nur so eine rationale Entscheidung treffen könne.

Nach alldem kann eine Strafbarkeit des angeklagten Verhaltens nicht entnommen werden.“

Die Entscheidung ist im Volltext veröffentlicht auf der Homepage www.vewu.de

Dieter Pawlik
Rechtsanwalt

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