Die schriftlichen Urteilsgründe liegen noch nicht. Das Verwaltungsgericht hat allerdings die Berufung an das Oberverwaltungsgericht Münster zugelassen. Dies dürfte sich auf der Tatsache gründen, dass das Verwaltungsgericht Düsseldorf – anders als das Oberverwaltungsgericht Münster – nicht von einer vorübergehenden Sistierung der europarechtlichen Grundfreiheiten ausgeht, sondern von einer Erfüllung der europarechtlichen Anforderungen nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts durch die Umsetzung der dort geforderten Maßgaben.