Bestandskräftige Umsatzsteuerbescheide: Einspruchsverfahren ruhen weiterhin

Die Oberfinanzdirektion (OFD) Koblenz hat sich zum weiteren Umgang mit Einsprüchen gegen bestandskräftige Umsatzsteuerbescheide im Hinblick auf die mit Unterstützung des Bundesverband Automatenunternehmer e.V. erhobene Verfassungsbeschwerde zur Durchbrechung der Bestandskraft von Umsatzsteuerbescheiden , Az.:2 BvR 1321/07 (bisheriges vorläufiges Az.: AR 1587/07), geäußert.

OFD Koblenz v. 19.06.2007 – S 7165 A – St 44 2 Umsatzsteuerliche Behandlung der Geldspielautomatenumsätze; Anträge auf Änderung der Festsetzung in bestandskräftigen Fällen bzw. in Fällen des Ablaufs der Festsetzungsverjährung

„Mit Bezugsverfügung hatte die OFD angewiesen, dass Anträge auf Änderung bestandskräftiger (festsetzungsverjährter) Festsetzungen bis zur Entscheidung der beim Bundesfinanzhof (BFH) anhängigen Revisionsverfahren ruhen.

Der BFH hat mit Urteilen vom 23.11.2006 (Az. V R 28/05, V R 51/05 und V R 67/05) die Änderungsmöglichkeit bestandskräftiger Umsatzsteuerbescheide verneint. …

Nunmehr wurde bekannt, dass gegen das ablehnende BFH-Urteil vom 23.11.2006 – V R 67/05 unter dem (vorläufigen) Aktenzeichen A R 1587/07 Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht erhoben wurde.

Die Einspruchsverfahren sind daher weiterhin ruhend zu stellen.“