Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Hessisches Spielbankgesetz

Die Landesregierung legt mit Schreiben vom 22. August 2007 den nachstehenden, durch Kabinettsbeschluss vom 20. August 2007 gebilligten und festgestellten Gesetzentwurf dem Landtag zur Beschlussfassung vor. Der Gesetzentwurf wird vor dem Landtag von dem Minister des Innern und für Sport vertreten.

A. Problem

Die geltenden Abgabenregelungen für die Spielbanken in Hessen werden den geänderten wirtschaftlichen Verhältnissen nicht mehr gerecht. Das Große Spiel hat bundesweit an Attraktivität verloren. Dadurch gehen auch die Trinkgeldeinnahmen (der sog. Tronc) zurück, aus denen die Spielbankmitarbeiter bezahlt werden.

B. Lösung

Überarbeitung der Abgabenregelungen des Spielbankgesetzes sowie Schaffung von Ermäßigungsregelungen, damit eine Anpassung der Abgabenhöhe an die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Spielbankunternehmers möglich ist, ohne dafür jedes Mal das Gesetz ändern zu müssen.

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