Gesetz zur Änderung der gesetzlichen Grundlagen des Glücksspielwesens in Thüringen

Mit dem Gesetzesentwurf werden die zulässige Veranstaltung und Vermittlung von Glücksspielen im Land geregelt. Mit Urteil vom 28. März 2006 – 1 BvR 1054/01 – (NJW 2006, S. 1261) hat das Bundesverfassungsgericht über die Verfassungsmäßigkeit des bayerischen Staatsmonopols für die Veranstaltung von Sortwetten entschieden. Zwar wird die derzeitige Regelung als unvereinbar mit dem Grundrecht der Berufsfreiheit bewertet, gleichzeitig hat das Bundesverfassungsgericht jedoch bestätigt, dass ein staatliches Monopol für Sportwetten mit Artikel 12 des Grundgesetzes vereinbar ist, wenn ein solches Monopol konsequent am Ziel der Bekämpfung von Suchtgefahren und dem Jugendschutz ausgerichtet ist. Da dies nach der derzeitigen Rechtslage nicht gewährleistet ist, wurde der Gesetzgeber aufgefordert, dieses Regelungsdefizit bis zum 31. Dezember 2007 zu beseitigen.

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