VGH bestätigt Vorgehen der Stadt gegen illegale Wettbüros

Frankfurt: Der 7. Senat des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs hat in mehreren Eilverfahren entschieden, dass die Untersagung der privaten Sportwettenvermittlung nach wie vor rechtmäßig ist. Das Verwaltungsgericht Frankfurt war in mehreren Verfahren von der bisherigen Rechtsprechung des VGH abgewichen und hatte Verbotsverfügungen der Stadt Frankfurt am Main gegen Vermittler von Sportwetten aufgehoben.

Der 7. Senat hat die bisherige Rechtsprechung des VGH klar bestätigt, wonach allein das Land Hessen befugt sei, innerhalb seines Staatsgebietes in den von ihm zugelassenen Annahmestellen Sportwetten zu vermitteln. In der Übergangszeit der vom Bundesverfassungsgericht geforderten Neuregelung bestünden hiergegen keine durchgreifenden verfassungs- oder europarechtlichen Bedenken.

Erforderliche Erlaubnisse könnten nur von der zuständigen Behörde des jeweiligen Bundeslandes erteilt werden, so dass Erlaubnisse anderer Stellen, insbesondere Erlaubnisse ausländischer Behörden oder Behörden der früheren DDR, nicht ausreichend seien, um in Hessen Sportwetten anbieten zu dürfen.

Auch aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 6. März 2007 (sog. Placanica Entscheidung) ergibt sich nach Ansicht des VGH kein Anlass für eine Änderung der bisherigen Rechtsprechung. Sicherheits- und Ordnungsdezernent Boris Rhein wertet die juristische Bestätigung der von ihm stets persönlich unterstützten konkreten Bekämpfung der Suchtgefahren durch das Glücksspiel als großen Erfolg für die Stadt Frankfurt.

Rhein äußerte sich befremdet über die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts Frankfurt, die die Beschwerde beim VGH durch die Stadt erst notwendig gemacht hatte, nachdem das staatliche Wettmonopol ja schon im vergangenen Jahr durch das Bundesverfassungsgericht als geeignetes Mittel zur Suchtbekämpfung angesehen wurde.

Rhein: „Diese ungewöhnliche Rechtsauslegung durch die 7. Kammer des VG Frankfurt war unnötig. Umso erfreulicher ist die sehr deutliche Korrektur aus Kassel.“ Nach der Entscheidung des VGH werden nunmehr bei den davon betroffenen Betreibern Vollstreckungsmaßnahmen ergriffen, kündigt der Ordnungsdezernent an.

Rhein geht weiterhin davon aus, dass auch das Frankfurter Verwaltungsgericht in den noch anhängigen Eilverfahren der Rechtsmeinung des Hofes anschließen wird. „Damit ist endlich wieder Rechtssicherheit eingekehrt und meine Mitarbeiter des Ordnungsamtes haben eine saubere juristische Basis für ein konsequentes Einschreiten gegen das Wettgeschäft mit dem schnellen Euro.

Ich empfehle allen betroffenen Betrieben, von sich aus die illegale Sportwettenvermittlung einzustellen, andernfalls wird die Stadt Frankfurt Vollstreckungsmaßnahmen ergreifen“, meint der Stadtrat und kündigt für die nächsten Tage strenge Kontrollen durch die Stadtpolizei an.