888 Holdings legt Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ein

Ulli Schmitt
ISA-GUIDE Inhaber
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Wie einer Pressemitteilung der Unternehmensgruppe zu entnehmen ist, wird 888 Holdings bzw. ein Tochterunternehmen der Gruppe, gegen das, am 26.10.2017 ergangene, Urteil (8 C 18.16) des Bundesverwaltungsgerichts Verfassungsbeschwerde einlegen.

In dem Urteil bestätigte das Gericht eine Untersagungsverfügung, die einem Glücksspielanbieter mit Sitz im europäischen Ausland, welcher sich nicht am deutschen Konzessionsverfahren beteiligt hat, das anbieten von Online-Casinospielen und Sportwetten untersagt. 888 sieht in dieser Entscheidung einen Verstoß gegen geltendes EU-Recht, insbesondere gegen die EU-Dienstleistungsfreiheit.

Weiterführende Informationen zu den Urteilsgründen finden Sie hier.