Landtag Mecklenburg-Vorpommern: Entwurf eines Gesetzes zum Staatsvertrag zum Glücksspielwesen in Deutschland (Glücksspielstaatsvertragsgesetz – GlüStVG M-V)

Mit dem vorliegenden Entwurf eines Zustimmungsgesetzes soll der Glücksspielstaatsvertrag, der den Staatsvertrag zum Lotteriewesen in Deutschland vom 18. Dezember 2003 bis 13. Februar 2004, (GVOBl. M-V S. 259, 391) ersetzt, in Landesrecht transformiert werden. Der Staatsvertrag bedarf deshalb gemäß Artikel 47 Abs. 2 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern der Zustimmung des Landtages in Form eines Gesetzes.

Der Entwurf des Glücksspielstaatsvertrages wurde in einer durch die Regierungschefs der Länder eingesetzten länderoffenen Arbeitsgruppe erarbeitet und nach einer Anhörung von der Ministerpräsidentenkonferenz am 13. Dezember 2006 zustimmend zur Kenntnis genommen.

Der Entwurf regelt alle in der Gesetzgebungskompetenz der Länder liegenden Formen des Glücksspiels. Auf bundesrechtlich normierte Tatbestände wie Wetten anlässlich öffentlicher Pferderennen nach dem Rennwett- und Lotteriegesetz und Geschicklichkeitsspiele nach der Gewerbeordnung ist der Vertrag nicht anwendbar.

Die Unterzeichnung des Staatsvertragsentwurfs durch den Ministerpräsidenten ist am 31. Januar 2007 erfolgt, nachdem das Kabinett den Entwurf in seiner Sitzung am 30. Januar 2007 gebilligt hat.

Die Erarbeitung eines Glücksspielstaatsvertrages wurde aufgrund des sog. Sportwettenurteils des Bundesverfassungsgerichts vom 28. März 2006 erforderlich. Darin hatte das Bundesverfassungsgericht die derzeitige Ausgestaltung des staatlichen Sportwettenmonopols im Freistaat Bayern für grundgesetzwidrig erklärt.

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