VG Gießen ändert VGH-Beschluß ab – Rechtslage durch Placanica-Urteil zugunsten EG-Wettvermittlung verändert

Rechtsanwalt Dr. Michael Winkelmüller
Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Sozietät Redeker Sellner Dahs
Mozartstr. 10
D - 04107 Leipzig
Praxis der Ordnungsbehörden erneut auf dem Prüfstand

Das Verwaltungsgericht Gießen hat mit Beschluß vom 11.6.2007 (10 G 512/07) einem Abänderungsantrag eines privaten Sportwettvermittlers stattgegeben. Der Wettvermittler vermittelt Sportwetten an die Kick-Tip Sportwetten GmbH, die in Österreich über eine staatliche Konzession verfügt und behördlicher Kontrolle unterliegt. Mit dem Beschluß des VG Gießen ist ihm ermöglicht worden, sein Wettgeschäft wieder aufzunehmen.

In der Begründung führt das Verwaltungsgericht aus, durch das Placanica-Urteil des Europäischen Gerichtshofs habe sich die Rechtslage nachträglich zugunsten der EU-Sportwettvermittlung geändert. Die Interessenabwägung, die das Ordnungsamt angestellt hatte, sei fehlerhaft. Aufgrund der bestehenden erheblichen Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Ordnungsverfügung seinen die Rechtsfolgen für die Betroffenen bei der Abwägung in den Blick zu nehmen. Dabei sei zu berücksichtigen, daß dem Betroffenen während der Zeit der gerichtlichen Klärung erhebliche Verdienstausfälle entstünden. Die Gefahren für die öffentliche Sicherheit, auf die sich das Ordnungsamt berufen hatte, seien dagegen als gering anzusehen. Die sofortige Vollziehbarkeit, die das Ordnungsamt mit der Schließungsverfügung angeordnet hatte, habe sich danach als rechtswidrig erwiesen.

Das Verwaltungsgericht Gießen hat mit dem Beschluß eine Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs abgeändert. Dieser hatte mit Beschluß vom 22.1.2007 den Sofortvollzug der streitigen Ordnungsverfügung bestätigt (Az.: 2 TG 2973/06). Die Entscheidung des VGH bildet die Grundlage für die derzeitige Vollzugspraxis der Hessischen Ordnungsbehörden. Gestützt auf diesen Beschluß sind die Hessischen Ordnungsbehörden gegen private Sportwettvermittler vorgegangen. Mit dem Beschluß des VG Gießen steht diese Vollzugspraxis erneut auf dem Prüfstand.