Unterhaching:Notfalls wird geklagt

Fußball - Ermittlungen gegen internationale Wettbetrüger

Auf Kriegsfuß steht der Unterhachinger Gemeinderat mit den Wettbüros im Ortszentrum.

(Foto: Tobias Kleinschmidt/dpa)

Die Gemeinde Unterhaching lehnt ein weiteres Wettbüro im Ortszentrum ab. Das Landratsamt aber kassiert den abschlägigen Beschluss. Doch die Kommunalpolitiker wollen nicht aufgeben

Von Iris Hilberth, Unterhaching

Die Wettbüros im Unterhachinger Ortszentrum sind der Gemeinde schon lange ein Dorn im Auge. Hartnäckig versuchen Verwaltung und Gemeinderat seit einigen Jahren daher, einer entsprechenden Nutzungsänderung von Ladeneinheiten einen Riegel vorzuschieben, indem sie das gemeindliche Einvernehmen verweigern. Zuletzt hatte Unterhaching im Dezember 2016 mit fehlenden Stellplätzen argumentiert.

Doch das Landratsamt sieht das anders und kündigte Ende Juni dieses Jahres nun an, das gemeindliche Einvernehmen zu ersetzen, weil der Bauantrag genehmigungsfähig sei. Die Gemeinde aber stimmt das nicht um. Der Ferienausschuss beschloss in seiner Sitzung, weiterhin die Nutzungsänderung einer Ladeneinheit in Büro und Annahmestelle für Sportwetten abzulehnen. Notfalls will Unterhaching gegen die Baugenehmigung klagen.

Zwar hat die Gemeinde die Stellplatzberechnung noch einmal überprüft und festgestellt, dass der Bedarf doch erfüllt ist. Nur findet die Verwaltung, dass eine solche Wettannahmestelle als Vergnügungsstätte gilt und somit in einem Mischgebiet wie dem Ortszentrum nicht zulässig ist. Aus Sicht des Landratsamts aber muss zwischen "kerngebietstypischen und nicht kerngebietstypischen Vergnügungsstätten" unterschieden werden. Dies erfolge in erster Linie über die Größe des Betriebs, als Schwellenwert habe sich in der Rechtsprechung eine Grundfläche von 100 Quadratmetern eingependelt.

"Wir ärgern uns unentwegt."

Nach Auffassung der Gemeinde Unterhaching bezieht sich die Rechtsprechung aber auf Spielhallen, und eine Wettannahmestelle könne nicht mit einer Spielhalle verglichen werden, hieß es in der Sitzung. Sollte das aber doch der Fall sein, so gelte es auch einen Mindestabstand einzuhalten, argumentiert die Gemeinde. Das würde heißen: Eines der beiden Wettbüros müsste laut Glücksspieländerungsstaatsvertrag wegen des Verbots von Mehrfachkonzessionen schließen.

Auch hatte Unterhaching gehofft, mit seinem eigenen Vergnügungsstättenkonzept ein weiteres Ass gegen die Wettbüros im Ärmel zu haben. Doch auch hier legte das Landratsamt sein Veto ein. Es handele sich lediglich um ein "städtebauliches Entwicklungskonzept" und stelle keine unmittelbar anzuwendende städtebauliche Satzung dar, so die Behörde. Das heißt: Als planungsrechtliche Beurteilung eines Bauvorhaben nützt das nichts. "Wir hätten alle Bebauungspläne einzeln überarbeiten müssen", sagt Unterhachings Bauamtsleiter Stefan Lauszat, "aber wir haben das Problem so nicht gesehen". Zudem wäre das ein "Wahnsinns-Aufwand" gewesen.

Der Ferienausschuss des Unterhachinger Gemeinderats war sich einig, notfalls gerichtlich gegen die Genehmigung der Wettbüros vorzugehen. "Wir rechnen uns durchaus Chancen aus", sagte Lauszat. Richard Raiser, Fraktionssprecher der CSU, findet: "In diesem Fall macht es Sinn." Auch Christine Helming von den Grünen ist dieser Ansicht. "Wir ärgern uns unentwegt, dass wir Entscheidungen treffen und das Landratsamt sagt genau das Gegenteil", findet sie, "ich bin dafür, Flagge zu zeigen".

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